Teilnahmebedingungen für die Angeboten des DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. im Rahmen des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes (ThürBfG)
1. Allgemeines
Die Angebote des DGB Bildungswerks Thüringen e.V. sind, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft, offen für alle. Es gibt keine besonderen Voraussetzungen, um unser Angebot wahrzunehmen. Teilnahmebeschränkungen können sich bei Veranstaltungen ergeben, die sich an bestimmte Zielgruppen richten. Die im Bildungsprogramm vorgestellten Seminare wurden dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Anerkennung als Bildungsfreistellung vorgelegt. Nach erfolgter Anerkennung kann der Freistellungsanspruch nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) geltend gemacht werden. Unsere Veranstaltungen werden mit öffentlichen Mitteln bezuschusst.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim Veranstalter.
3. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist der Anteil des Teilnahmebetrags für die Programmkosten zum angegebenen Datum auf das Konto des DGB-Bildungwerk Thüringen zu überweisen. Die Kosten für die Unterbringung müssen direkt an das Hotel überwiesen werden.
4. Zustandekommen des Teilnahmevertrages
Mit dem Eingang der Anmeldung inklusive aller für das Seminar relevanten, personenbezogenen Daten sowie der Anzahlung des Teilnahmebeitrags auf unserem Konto gilt der Teilnahmevertrag als geschlossen.
5. Preise und Leistungsumfang
Die Höhe des Teilnahmebeitrags entnehmen Sie bitte dem aktuellen Programmheft bzw. unserer Homepage. Teilnehmende, die keiner DGB-Mitgliedsgewerkschaft angehören, zahlen in der Regel einen höheren Teilnahmebeitrag. Für Kooperationsseminare, Seminare ohne Übernachtung und Auslandsseminare gelten besondere Bedingungen. Bei Seminaren, die als berufliche Bildung anerkannt werden und ggf. für Anerkennungen einzelner Bundesländer können zusätzliche Verwaltungsgebühren anfallen.
In dem Teilnahmebeitrag sind die Programmkosten sowie die Unterbringung im Doppelzimmer, soweit dies nicht ausdrücklich anders beschrieben wird, enthalten. Die Abrechnung für die Übernachtungskosten erfolgt separat mit dem Hotel. Einzelzimmer stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung und können mit der Anmeldung erfragt werden. Ein Anspruch auf ein Einzelzimmer besteht nicht. Der Einzelzimmerzuschlag wird ebenfalls dirakt an das Hotel bezahlt. Die angebotene Verpflegung ist ebenfalls dem Programmheft bzw. unserer Homepage zu entnehmen. Sollten Unterkunft und Verpflegung nicht in Anspruch genommen werden, kann kein Anspruch auf Erstattung geltend gemacht werden. Die Anreise erfolgt in der Regel individuell auf Kosten der Teilnehmenden.
Studierende und Arbeitslose erhalten für Inlandsseminare bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung in Höhe von 50% des Teilnahmebeitrages. Für Auslandsseminare ist keine Ermäßigung möglich.
Als Anbieter von Seminaren vorwiegend im Bereich der politischen Bildung ist es uns nicht möglich, Prämiengutscheine oder ähnliche Förderinstrumente anzunehmen.
6. Rücktritt
Der Rücktritt von einer Veranstaltung muss schriftlich erfolgen. Als Rücktrittszeitpunkt gilt der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Für Seminare ohne Übernachtung und Verpflegung gelten die gesonderten Stornogebühren unter Punkt 3.
Bei einem Rücktritt bis sechs Wochen vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Anzahlung fällig.
Bei einem späteren Rücktritt fallen folgende Stornogebühren an:
· 42. – 22. Tag vor Seminarbeginn: 25%
· 21. – 7. Tag vor Seminarbeginn: 50%
· ab dem 6. Tag vor Seminarbeginn: 100% des Teilnahmebeitrags
Für Seminare ohne Übernachtung und Verpflegung fallen folgende Stornogebühren an:
· bis 22 Tage vor Seminarbeginn: Anzahlung
· 21. – 7. Tag vor Seminarbeginn: 50%
· ab dem 6. Tag vor Seminarbeginn: 100% des Teilnahmebeitrags Stornokosten, die bei gemeinsamer Anreise durch die Absage einer/eines Teilnehmenden entstehen, sind von dieser/diesem selbst zu tragen. Sollte der Arbeitgeber dem Teilnehmenden den Bildungsurlaub verweigern, wird die Anzahlung nach Vorlage einer schriftlichen Ablehnung des Arbeitgebers zurückerstattet.
7. Rücktritt durch den Veranstalter
Das DGB Bildungswerk Thüringen e.V. behält sich vor, ein Seminar aus wichtigen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Teilnahmebeiträge in voller Höhe zurückerstattet. Das DGB Bildungswerk Thüringen e.V. behält sich ebenfalls vor, Änderungen bei der Unterbringung vorzunehmen, sofern sie den Teilnehmenden zumutbar sind.
Die Teilnahme an den Seminaren ist verpflichtend. Sollten einzelne Teilnehmende nicht zu dem Seminar erscheinen oder ungeachtet einer Abmahnung durch die Teamerinnen und Teamer das Seminar nachhaltig stören, kann das DGB Bildungswerk Thüringen e.V. während einer Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist vom Teilnahmevertrag zurücktreten und auf der sofortigen Abreise bestehen. Eventuell entstehende Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind von der/dem Teilnehmenden zu tragen.8. Versicherung und Haftung Schäden, die von Teilnehmenden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, sind von diesen bzw. ggf. deren Erziehungsberechtigten selbst zu tragen.
Der Teilnahmebeitrag beinhaltet keinerlei Versicherung. Um sich vor Kostennachteilen, insbesondere bei Auslandsseminaren zu schützen, wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und evtl. eines Versicherungspakets, das im Allgemeinen die Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts umfasst,
angeraten.
8. Beförderung
Bei Seminarreisen mit gemeinsamer Anreise (Bahn, Flug, Bus, etc.) wird die Beförderung durch das DGB Bildungswerk Thüringen e.V. nur vermittelt. Es gelten die Reisebedingungen der Unternehmen, die die Beförderung erbringen. Die Haftung vom DGB Bildungswerk Thüringen e.V. ist beschränkt entsprechend der Regelung § 651 h Abs. 1 und 2 BGB.
9. Kinderbetreuung
Für Kinder von 3 bis einschließlich 12 Jahren bieten wir bei den entsprechend ausgeschriebenen Seminaren während der Seminarzeiten eine Betreuung an. Die Kinderbetreuung umfasst keine Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Bei den Familienseminaren sind sowohl Kinder als auch Jugendliche herzlich willkommen. Es werden altersgerechte sowie gemeinsame Einheiten angeboten. Das jeweilige Mindestalter der Kinder sowie die Teilnehmegebühren entnehmen Sie bitte dem Programmheft bzw. unserer
Homepage.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrags zur Folge.
Dies gilt ebenso für die Teilnahmebedingungen.
Stand: 1. November 2018