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Wir haben eine EXTRAseite mit vielen Infos:: CORONA in der Arbeitswelt
Bildungsangebote für Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen (SBV)
Unser Bildungsprogramm für 2021 ist fertig. Ihr findet es als PDF hier.
26.01.-27.01.2021
Datenschutz im digitalen Raum
26.01.-27.01.2021 | Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Tabarz
Das Feld der digitalen Anwendungen und Technologien im Arbeitskontext ist
weitreichend und von einem ständigen Zuwachs gekennzeichnet. Den Daten-
schutz im Betrieb oder in der Dienststelle im Interesse der Beschäftigten mitzugestalten und umzusetzen, ist damit eine wichtige Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretungen geworden. Das Seminar führt in die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung von IT- und Kommunikationssystemen ein. Ferner informiert es über die Rechte und Möglichkeiten der Interessenvertretungen zur Regelung von Datenschutzfragen im Betrieb oder der Dienststelle.
Thematische Schwerpunkte:
- Einführung in das Datenschutzrecht
- Überblick über aktuelle gesetzliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz
- Aktuelle Entwicklung von IT-Systemen
- Videokonferenzen, "Homeoffice" und andere digitale (Arbeits-)Technologien: Was gilt es zu beachten?
- Kooperations- und Mitbestimmungsrechte des BR/PR
- Regelungsinhalte und -bereiche von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
ReferentIn: Matthias Wilke
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 420,- Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 160,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
Hotelkosten-Übernahmeerklärung
26.01.2021 | 15:00-17:00 Uhr
Digitales Fachforum "Corona und wie weiter? Was brauchen Arbeitnehmer*innen aktuell und in Zukunft?"
26.01.2021 | 15:00-17:00 Uhr | Internet, Internet
Das Projekt Arbeit Mitbestimmen - Zukunft gestalten (AMZuG) möchte Euch als Betriebs- und Personalräte, Arbeitnehmer*innen und Gewerkschafter*innen ganz herzlich zum DIGITALEN FACHFORUM "Corona und wie weiter? - Was brauchen Arbeitnehmer*innen aktuell und in Zukunft?" einladen.
Über die Fragen
- Wie geht es den Arbeitnehmer*innen in Thüringen in der Corona-Pandemie?
- Welche Unterstützung brauchen Arbeitnehmer*innen jetzt und in Zukunft?
- Was fordern die Gewerkschaften?
- Wie können die Landespolitik und die Agentur für Arbeit in schwierigen Situationen unterstützen?
- Wie stellt sich die Lage bei Euch in den Betrieben und Dienststellen dar? Was funktioniert gut? Wo gibt es Probleme? Was wünscht Ihr Euch an Unterstützung?
wollen wir mit Michael Rudolph (DGB Hessen-Thüringen), Ministerin Heike Werner (Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie), mit Markus Behrens (Bundesagentur für Arbeit) und mit Euch diskutieren.
Wie kann ich teilnehmen?
Ihr könnt kostenfrei an dem digitalen Fachforum teilnehmen. Bitte nutzt einen aktuellen Browser wie beispielsweise Firefox oder Chrome. Es muss keine Software heruntergeladen werden und es ist keine Registrierung nötig. Für die Teilnahme müsst Ihr nur folgenden Link öffnen, Euren Namen eingeben und auf "teilnehmen" klicken: https://bbb.dgb-bwt.de/b/ann-2yv-8gg-gol
Wir werden 15 Minuten vor jeder Veranstaltung den Raum öffnen, damit Ihr teilnehmen könnt.
Anmeldung:
Eine Anmeldung ist für die Teilnahme nicht erforderlich. Für eine bessere Planbarkeit bitten wir aber um eine Rückmeldung per Mail an info@dgb-bwt.de.
Nähere Informationen zum Programm und zur Teilnahme findet Ihr hier:
01.02.-03.02.2021
Arbeitsrecht II - Inhalte von Arbeitsverhältnissen
01.02.-03.02.2021 | Berghotel Oberhof, Dr.-Theodor-Neubauer-Str. 20, 98559 Oberhof
Das geltende Arbeitsrecht ist durch eine schon fast unüberschaubare Zahl von
Gesetzen, die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen, geprägt. Das Arbeitsrecht-Seminar II gibt einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze, über die Arbeitnehmer*innenhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung. Die Schutznormen für die Beschäftigten und die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretungen erläutert.
Thematische Schwerpunkte:
- Gesetze und Regelungen zum Schutz der Beschäftigten
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- SGB XI
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Urlaubsrecht
- Entgeltfortzahlungsansprüche
- Grundsätze der Haftung der Arbeitnehmer*innen
ReferentIn: Tobias Baumann
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 610,- Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 395,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
Hotelkosten-Übernahmeerklärung
18.02.2021
Einführung in die Grundlagen betrieblicher Personalplanung und Beschäftigungssicherung
18.02.2021 | The Royal Inn Regent Hotel, Schülerstraße 22, 07545 Gera
Eine kluge und vorausschauende Personalplanung sichert in vielen Fällen das
wirtschaftliche Bestehen eines Unternehmens am Markt und sollte von daher nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für die betriebliche Interessenvertretung von hoher Wichtigkeit sein. Vor diesem Hintergrund sind Betriebsräte vor allem in puncto Sicherung bestehender Arbeitsplätze, Förderung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten und Qualifizierung gefordert. Initiatives und frühzeitiges Handeln des Betriebsrates sowie die konsequente Ausschöpfung seiner Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte spielen hierbei eine entscheidende Rolle.
Thematische Schwerpunkte:
- Grundsätze des Zusammenwirkens von Arbeitgeber und Betriebsrat
- im Rahmen der §§ 92 und 92a BetrVG
- Gestaltungsmöglichkeiten des BR bei der Personalplanung
- Möglichkeiten zur Beschäftigungssicherung und -förderung
- Die Rolle der betrieblichen Qualifizierung als Beratungsgegenstand
und als Initiative des Betriebsrates
- Einflussfaktor Leiharbeit im betrieblichen Personalmanagement
ReferentIn: Andreas Schuchardt
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 730,- Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 345,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
24.02.-26.02.2021
Gelassen und stark im betrieblichen Alltag - Resilienz als Faktor in der Arbeitswelt
24.02.-26.02.2021 | Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Tabarz
In Zeiten immer stärker werdender Arbeitsbelastung und wachsender Anforderungen an jede/n Einzelne/n und an Teams wird es immer notwendiger, die eigenen Ressourcen und Möglichkeiten zur Selbstfürsorge zu aktivieren und zu stärken. Resilienz bezeichnet dabei die Fähigkeit der/des Einzelnen zur inneren Stärke und Belastbarkeit und ermöglicht uns, auch in Belastungssituationen gesund und stabil zu bleiben. Aber auch auf gesamt-
betrieblicher Ebene im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
spielt Resilienz einer immer bedeutendere Rolle. Im Seminar wollen wir neben Selbsterfahrungsübungen vor allem der Frage nachgehen, welche Bedeutung Resilienz im Team hat und wie das Thema nachhaltig im betrieblichen Gesundheitsmanagement durch die Interessenvertretung verankert werden kann.
Thematische Schwerpunkte:
- Was ist eigentlich Resilienz?
- Bedeutung von Resilienz in der Arbeitswelt
- Resilienz im Team und Bedeutung für die Arbeit im Gremium
- Resilienz im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebs-/Personalrates
- Maßnahmen zur Förderung von Resilienz
ReferentIn: Meera Drude
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl, max. 610,- Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 340,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
Hotelkosten-Übernahmeerklärung
01.-05.03.2021
Betriebsräteseminar I "Aller Anfang ist gar nicht so schwer!"
01.-05.03.2021 | Waldhotel Berghof, Langenburger Straße 18-19, 99885 Luisenthal
Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen im Sinne seiner Schutzfunktion konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Ziele im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Aber "Aller Anfang ist gar nicht so schwer", wenn man sich die nötigen Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes systematisch aneignet. Gemeinsam wollen wir eine Schneise in den Paragrafendschungel schlagen und Lösungen für betriebliche Probleme entwickeln. Das Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grund-
lagen für Einsteiger*innen in die Betriebsratsarbeit. Dabei geht es insbesondere um die Fragen, wann der Betriebsrat informiert und gefragt werden muss, welche Mitbestimmungsrechte existieren, welche Gesetze man kennen muss und wie man sie praktisch anwenden kann.
Thematische Schwerpunkte:
- Historische Entwicklung der Betriebsverfassung
- Selbstverständnis und Aufgaben des Betriebsrates
- Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
- Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit
- Informationsbeschaffung und Informationspolitik
- Beschlussfassung des Betriebsrates
- Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
ReferentIn: Pierre Audehm
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 1010,- Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 535,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
Hotelkosten-Übernahmeerklärung
23.03.2021
Die Gefährdungsbeurteilung in Verbindung mit psychischenBelastungen in der Arbeitswelt
23.03.2021 | Airport Hotel, Binderslebener Landstr. 100, 99092 Erfurt
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Bereich des Arbeits-
schutzes, um Arbeitsplätze auf ihr Gefährdungspotential hin zu analysieren, zu
beurteilen und geeignete Präventions- und Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten im Betrieb zu etablieren. Neben der Beurteilung physischer Belastungen steht seit einigen Jahren vermehrt die Beurteilung psychischer Belastungen im Vordergrund. Die Tagesschulung vermittelt einen Überblick über die allgemeine Vorgehensweise bei einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und zeigt Wege auf, wie Betriebs- und Personalräte die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb initiieren und begleiten können.
Thematische Schwerpunkte:
- Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation - §§ 5 und 6 ArbSchG
- Beratungsaufgaben von Betriebsärzt*innen und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) gegenüber dem BR/PR
- Mitbestimmungsrechte des Betriebs- und Personalrates
ReferentIn: Igor Scholz
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 260,- Euro/Personinklusive Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
25.03.2021
Tagesseminar zu aktuellen Themen für dieVertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung, derenStellvertreter*innen sowie für Betriebs- und Personalräte
25.03.2021 | Airport Hotel, Binderslebener Landstr. 100, 99092 Erfurt
Die Vertrauenspersonen der Menschen mit (Schwer-)Behinderung vertreten eine besonders schutzbedürftige Gruppe von Arbeitnehmer*innen im Betrieb. Sie sind daher mit einer reihe von speziellen Aufgaben und Anforderungen konfrontiert, welche ein breites Spektrum an Wissen, insbesondere im Bereich des SGB IX, erfordern.
In unseren Tagesseminaren werden aktuelle Fragen des Schwerbehindertenrechts und Möglichkeiten der Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebs- und Personalräte besprochen sowie eine Plattform zum aktiven Erfahrungsaustausch geboten.
Zu den Seminaren erfolgen gesonderte Ausschreibungen mit konkreten Themenschwerpunkten.
ReferentIn: Igor Scholz
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 240,- Euro/Person inklusive Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
12.04.-14.04.2021
Verhandlungen und Strategiebildung
12.04.-14.04.2021 | Berghotel Oberhof, Dr.-Theodor-Neubauer-Str. 20, 98559 Oberhof
In diesen Zeiten besonders, aber auch in ihrem sonstigen ehrenamtlichen Alltag müssen Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen mit strukturellen Veränderungen von Seiten des Arbeitgebers umgehen und sich in Verhandlungen begeben, um die Interessen der Beschäftigten gut zu vertreten. Gute Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen bilden hierbei die Grundlage, reichen aber allein nicht aus, um erfolgreich zu sein. Eine gute Vorbereitung, klare Vorstellungen über die eigenen Ziele, eine durchdachte Strategie und ein selbstbewusstes Auftreten in Verhandlungssituationen gehören ebenfalls dazu.
In diesem Seminar erproben wir an (aktuellen) Beispielen aus eurer Gremienarbeit verschiedene Strategien und werden die Grundzüge der Verhandlungsführung kennenlernen.
Thematische Schwerpunkte:
- Die eigene (strategische) Situation analysieren
- Ziele entwickeln
- Eine abgestimmte Strategie entwickeln und umsetzen
- Checkliste zur Verhandlungsführung
- Das Verhandlungsgespräch (mit praktischen Übungen)
ReferentIn: Peter Müller
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 730,- Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 395,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
19.04.-23.04.2021
Betriebsräteseminar II Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellenEinzelmaßnahmen und Kündigungen
19.04.-23.04.2021 | ver.di Bildungsstätte Saalfeld, Auf den Rödern 94, 07318 Saalfeld
Egal welcher Art, personelle Einzelmaßnahmen - wie Einstellungen und Umgruppierungen oder auch Kündigungen - greifen nicht unerheblich in die private Lebensgestaltung der einzelnen Arbeitnehmer*innen ein. Der Betriebsrat hat in vielen dieser Punkte ein Mitwirkungsrecht, welches er im Interesse der Beschägtigten korrekt wahrnehmen sollte. Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die konkreten personellen Einzelmaßnahmen, zeigt die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere den §§ 92-105 BetrVG, auf und befähigt die Teilnehmenden, formal korrekt personelle Entscheidungen des Arbeitgebers mitzugestalten.
Thematische Schwerpunkte:
- Gegenstände der Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Personalplanung und Mitbestimmung
- Personelle Einzelmaßnahmen: Einstellungen und Versetzungen,
- Ein- und Umgruppierung
- Berufsbildung und Qualifikation
- Kündigungen
ReferentIn: Jan Brückmann, Lutz Geydan
Freistellung: Für Mitglieder in Betriebsräten und Personalräten. Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 1010,- Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 635,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
03.05.-05.05.2021
Umstrukturierung und Betriebsänderung
03.05.-05.05.2021 | ver.di Bildungsstätte Saalfeld, Auf den Rödern 94, 07318 Saalfeld
Re- und Umstrukturierungssituationen stellen für den Betriebsrat eine besondere Herausforderung dar. Denn die Interessenlage der Beschäftigten ist direkt bedroht, wenn es um Auslagerung, Fremdvergaben, Outsourcing oder gar um Stellenabbau und betriebsbedingte Kündigungen geht. Das Seminar soll hier zum einen Grundkenntnisse auf gesetzlicher Ebene vermitteln. Es soll aber zum anderen auch eine Anleitung bieten, wie der Betriebs- oder Personalrat einen Prozess aufbauen kann, mit dem sich die Verhandlungsposition verbessern lässt, indem frühzeitig Informationen gewonnen werden. Dabei kann die Interessenvertretung den Umstrukturierungsanlass hinterfragen und idealerweise ein eigenes Konzept aufstellen, das den Interessenlagen der betroffenen Beschäftigten besser Rechnung trägt.
Thematische Schwerpunkte:
- Rechtlicher Rahmen
- Betriebsänderung: Arbeitgeberplan und BR-Alternative
- Wirtschaftliche Perspektive: Problemursachen identifizieren
- Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretungen
- Alternativen ausloten
- Handlungshilfe: Phasenschema und Vorgehensweise
- Einbeziehung der Belegschaft und Konfliktmanagement
ReferentIn: Peter Müller
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 730,- Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 345,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
10.05.-12.05.2021
Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei Leiharbeit und atypischen Beschäftigungsverhältnissen
10.05.-12.05.2021 | ver.di Bildungsstätte Saalfeld, Auf den Rödern 94, 07318 Saalfeld
Auch wenn die Zahl der in Leiharbeit Beschäftigten leicht rückgängig ist: In vielen Branchen verschwinden seit Jahren immer mehr unbefristete "normale" Arbeitsverhältnisse zugunsten sogenannter atypischer (und prekärer) Beschäftigungsformen wie Teilzeitarbeit, Minijobs, befristeter Verträge oder Leiharbeit. Zudem werden immer mehr Aufgabenbereiche ausgelagert oder über Werkverträge geregelt. Betriebsräte stehen zunehmend vor der Herausforderung, ihre Mitbestimmungsrechte durchzusetzen und die, teils konträren, Interessen aller Beschäftigungsgruppen gut vertreten und aufeinander abstimmen zu können.
Im Mittelpunkt des Seminares stehen betriebsverfassungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte zum Schwerpunktthema Leiharbeit. Aber auch andere atypische Beschäftigungsverhältnisse finden Beachtung.
Thematische Schwerpunkte:
- Formen und Besonderheiten atypischer Beschäftigungsverhältnisse
- Zuständigkeiten des BR: Wer zählt mit und wer darf wählen?
- Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) im Überblick
- Werkverträge, Outsourcing und Co.
- Mitbestimmungsrechte des BR beim Einsatz von Fremdpersonal
- Wege zur Einschränkung von Befristungen und Mini-Jobs
ReferentIn: Pierre Audehm
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 610,- Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 345,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
20.05.2021
Tagesseminar zu aktuellen Themen für die Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung, deren Stellvertreter*innen sowie für Betriebs- und Personalräte
20.05.2021 | Airport Hotel, Binderslebener Landstr. 100, 99092 Erfurt
Die Vertrauenspersonen der Menschen mit (Schwer-)Behinderung vertreten eine besonders schutzbedürftige Gruppe von Arbeitnehmer*innen im Betrieb. Sie sind daher mit einer reihe von speziellen Aufgaben und Anforderungen konfrontiert, welche ein breites Spektrum an Wissen, insbesondere im Bereich des SGB IX, erfordern.
In unseren Tagesseminaren werden aktuelle Fragen des Schwerbehindertenrechts und Möglichkeiten der Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebs- und Personalräte besprochen sowie eine Plattform zum aktiven Erfahrungsaustausch geboten.
Zu den Seminaren erfolgen gesonderte Ausschreibungen mit konkreten Themenschwerpunkten.
ReferentIn: Igor Scholz
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 240,- Euro/Person inklusive Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
02.06.-04.06.2021
Die Leitung des Betriebsrates - Ein Seminar für Vorsitzendeund solche, die es werden wollen
02.06.-04.06.2021 | The Royal Inn Regent Hotel, Schülerstraße 22, 07545 Gera
Im Allgemeinen wird bei Betriebsräten mit weniger als neun Mitgliedern nach
§ 27.3 BetrVG die Durchführung der laufenden Geschäfte auf die oder den Betriebsratsvorsitzende/n übertragen. Im Seminar wird den Fragen nachgegangen, welche die speziellen Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind und wie die übertragenen laufenden Geschäfte ordnungsgemäß erfüllt werden können. Das Seminar richtet sich speziell an Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertreter*innen und freigestellte
Betriebsratsmitglieder. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besuch eines
BR I-Grundlagenseminares!
Thematische Schwerpunkte:
- Aufgaben der/des Vorsitzenden
- Einholung von Auskünften und Beschaffung von Unterlagen
- Entgegennahme und Prüfung von Anträgen und Beschwerden
- Entgegennahme von Erklärungen des Arbeitgebers
- Vorbereitung, Einberufung und Leitung der BR-Sitzungen
- Ordnungsgemäße Beschlüsse und Protokollierung
- Vertretung des BR im Rahmen seiner Beschlüsse
- Abgabe von Erklärungen
- Einblicksrecht in Bruttolohn- und Gehaltslisten
ReferentIn: Hansjörg Kretzschmar
Freistellung: Für Mitglieder in Betriebsräten und Personalräten. Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 610,- Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 340,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
15.06.-16.06.2021
Wirtschaftliche Mitbestimmung - Bilanzen und wirtschaftliche Kennziffern für die Interessenvertretung
15.06.-16.06.2021 | Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Tabarz
Kenntnis und Verständnis der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens sind grundlegende Voraussetzungen für die wirksame Interessenvertretung durch den Betriebs- oder Personalrat. Um die Chance zu verbessern, dem Arbeitgeber fachlich "auf Augenhöhe" zu begegnen, muss man sich mit dem Thema aus-einandersetzen. Mit dem Seminar sollen Betriebs- und Personalräte in die Lage versetzt werden, betriebswirtschaftliche Daten nachvollziehen und diese Informationen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Interessen der Beschäftigten beurteilen zu können. Dabei geht es zum einen um die Vermittlung und Auffrischung von Fachwissen, aber auch um praktische und verständliche Übungen an Beispielen.
Thematische Schwerpunkte:
- Informationsansprüche von BR/PR und Wirtschaftsausschuss
- Aufbau des betrieblichen Rechnungswesens
- Der Jahresabschluss und seine Bestandteile
- Kennzahlenbildung und -beurteilung
- Bilanzanalyse am praktischen Beispiel
- Behandlung von aktuellen wirtschaftlichen Informationen aus dem Controlling
- Organisation der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
ReferentIn: Dr. Rolf Schwaderlapp
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 420,- Euro/Person zzgl. Ü/V ca. 160,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
21.06.-23.06.2021
Gesprächsführung und Konfliktlösung in schwierigen Situationen
21.06.-23.06.2021 | The Royal Inn Regent Hotel, Schülerstraße 22, 07545 Gera
Immer wieder müssen Betriebs- und Personalräte mit Vorgesetzten verhandeln. Eine gute und zielführende Gesprächsführung, besonders in diffizilen und belastenden Situationen, hängt nicht allein vom guten Willen der Gesprächsführenden ab, sondern auch von der Fähigkeit, ein Gespräch wertschätzend, ruhig und ergebnisorientiert zu führen. Hier bedarf es neben einer guten Gesprächsführung auch eines stabilen und sicheren Selbstbewusstseins. Fundiertes Wissen um Gesprächsführung und Konfliktentstehung und -vermeidung bzw. Deeskalation sind hier gefordert; ebenso das Trainieren von Verhandlungsverhalten und Optimierung der eigenen Konfliktlösekompetenzen. Auf dieser und auf der Grundlage der täglich erlebten Anforderungen und Konflikte im Arbeitsalltag werden in diesem Seminar Werkzeuge vermittelt und anhand konkreter Situationen praktisch erprobt.
Thematische Schwerpunkte:
- Erkennen eines Konfliktentstehens und -verlaufes
- bewusste und gezielte Steuerung eines konflikthaften Gespräches
- geschicktes Argumentations- und Verhandlungsverhalten
- Konflikte (auf-)lösen
- Förderung des eigenen Selbstbewusstseins in Krisensituationen
- Zuversicht und Selbstvertrauen entwickeln
ReferentIn: Meera Drude
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 610, Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 340,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
05.07.-09.07.2021
Betriebsräteseminar III Soziale Mitbestimmung und die Betriebsvereinbarung
05.07.-09.07.2021 | Berghotel Oberhof, Dr.-Theodor-Neubauer-Str. 20, 98559 Oberhof
Während der Betriebsrat in vielen Punkten nur informiert oder angehört werden
muss, sind seine Rechte im Bereich der sozialen Angelegenheiten besonders
stark, denn hier hat er Mitbestimmungsrechte. Ziel des Seminares ist es, die gesetzlichen Regelungen der Beteiligung des Betriebsrates systematisch zu vertiefen. Neben den einzelnen Beteiligungsrechten werden auch die Betriebsvereinbarungen eingehend besprochen. Weiterhin werden das Einigungsstellen- und das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren wesentlicher Bestandteil des Seminares sein.
Thematische Schwerpunkte:
- Rechtshierarchie
- Die Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG)
- Die Betriebsvereinbarung
- Die Einigungsstelle
- Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrates
ReferentIn: Tobias Baumann
Freistellung: Für Mitglieder in Betriebsräten und Personalräten. Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahlmax. 1010,- Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 735,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
06.09.-08.09.2021
Die Mitbestimmung bei der Arbeitszeit
06.09.-08.09.2021 | ver.di Bildungsstätte Saalfeld, Auf den Rödern 94, 07318 Saalfeld
Eine der wichtigsten und umfangreichsten Aufgaben von Betriebs- und Personalräten ist die Wahrnehmung ihrer erzwingbaren Mitbestimmung bei allen Fragen der Arbeitszeitgestaltung. Dazu gehören u. a. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Festlegung von Pausen, vorübergehende Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit sowie der Einsatz von technischen Einrichtungen zur Zugangskontrolle und Arbeitszeiterfassung. Zunehmend werden die Betriebs- und Personalräte auch mit unterschiedlichen Methoden zur Flexibilisierung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber konfrontiert. Dieses Seminar soll Betriebs- und Personalräte dazu befähigen, ihre erzwingbaren Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der Arbeitszeit im Interesse der Kolleg*innen besser wahrnehmen zu können.
Thematische Schwerpunkte:
- Gesetzliche Festlegung der Arbeitszeit
- Tarifvertragliche Regelungen der Arbeitszeit
- Die Mitbestimmung des BR/PR nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Personalvertretungsrecht
- Flexibilisierung der Arbeitszeit
ReferentIn: Hansjörg Kretzschmar
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 610,- Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 345,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
27.09.-29.09.2021
Arbeitsrecht III - Beendigung von Arbeitsverhältnissen
27.09.-29.09.2021 | Waldhotel Berghof, Langenburger Straße 18-19, 99885 Luisenthal
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gehört zum "Tagesgeschäft" betrieblicher Interessenvertretungen. Im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung ist dies für die betroffenen Beschäftigten zumeist keine angenehme Situation und im schlimmsten Fall existenzbedrohend. Die betrieblichen Interessenvertretungen sind hier umso mehr gefordert, ihre Beteiligungsrechte kompetent und umfassend zu nutzen. Aufgrund der zahlreichen und sich stetig wandelnden Rechtsprechung auf diesem Gebiet, ist dies kein leichtes Unterfangen.
Das Seminar gibt einen Überblick über die verschiedenen Arten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. In Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung werden Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ausgelotet und besprochen.
Thematische Schwerpunkte:
- Befristung
- Kündigung, Abmahnung
- Der Aufhebungsvertrag
- Die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeugnis, Wettbewerbsverbote
- Ablauf eines Arbeitsgerichtsverfahrens
ReferentIn: Tobias Baumann
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 610,- Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 285,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
04.10.2021
Tagesseminar zu aktuellen Themen für die Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung, deren Stellvertreter*innen sowie für Betriebs- und Personalräte
04.10.2021 | Airport Hotel, Binderslebener Landstr. 100, 99092 Erfurt
Die Vertrauenspersonen der Menschen mit (Schwer-)Behinderung vertreten eine besonders schutzbedürftige Gruppe von Arbeitnehmer*innen im Betrieb. Sie sind daher mit einer reihe von speziellen Aufgaben und Anforderungen konfrontiert, welche ein breites Spektrum an Wissen, insbesondere im Bereich des SGB IX, erfordern.
In unseren Tagesseminaren werden aktuelle Fragen des Schwerbehindertenrechts und Möglichkeiten der Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebs- und Personalräte besprochen sowie eine Plattform zum aktiven Erfahrungsaustausch geboten.
Zu den Seminaren erfolgen gesonderte Ausschreibungen mit konkreten Themenschwerpunkten.
ReferentIn: Igor Scholz
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 240,- Euro/Person inklusive Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
18.10.-20.10.2021
Betriebsratsarbeit in Vereinen, Stiftungen und Tendenzbetrieben
18.10.-20.10.2021 | CARAT-Hotel, Hans-Grundig-Straße 40, 99099 Erfurt
Auch in Vereinen, Stiftungen oder gGmbHs ist betriebliche Mitbestimmung gewünscht und nicht selten auch im Interesse der Beschäftigten gefordert. In der Regel verfolgen diese Institutionen gemeinnützige oder mildtätige Zwecke ohne Profitabsichten und fallen somit aufgrund ihrer Zweckverfolgung auch oft in den Geltungsbereich der sogenannten Tendenzunternehmen/-betriebe nach § 118.1 BtrVG. Aufgrund dieser Strukturen ergeben sich für die betrieblichen Interessenvertretungen in ihrer Arbeit einige Fragestellungen, Hürden und gegebenenfalls Einschränkungen, welche sich in klassischen Unternehmen nicht finden lassen. Im Seminar wollen wir diesen Besonderheiten Rechnung tragen und Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und deren Durchsetzbarkeit behandeln.
Thematische Schwerpunkte:
- Vereine und Stiftungen als Arbeitgeber: Welche Besonderheiten gilt es zu beachten?
- Was ist ein Tendenzträger?
- Bedeutung für die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des BR
- Alternativen zur wirtschaftliche Mitbestimmung
- Aktuelle Rechtsprechung
ReferentIn: Tobias Baumann
Freistellung: Für Mitglieder in Betriebsräten und Personalräten. Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 610,- Euro/Person zzgl. Ü/V ca. 410,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
15.11.2021
Wahlvorstandsschulung - normales Wahlverfahren - in Vorbereitung auf die Betriebsratswahlen 2022
15.11.2021 | Waldhotel Berghof, Langenburger Straße 18-19, 99885 Luisenthal
Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen im Zeitraum zwischen März
und Mai 2022 an. Um eine ordnungsgemäße Wieder- und/oder Neuwahl organisieren und durchführen zu können, bieten wir allen bestellten Wahlvorständen im Vorfeld der Wahlen entsprechende Schulungen an. Diese Schulung richtet sich an alle Wahlvorstände in Betrieben mit über 100 Beschäftigten bzw. in Betrieben ab 51 Beschäftigten, sofern sich mit dem Arbeitgeber auf das normale Wahlverfahren geeinigt wurde (§ 14a.5 BetrVG).
Im Zentrum der Schulung stehen die rechtlichen Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Wahlvorschriften und Wahlordnung) und die genaue Besprechung des Wahlablaufes sowie der geltenden Fristen. Damit können Fehler und hiermit verbundene Anfechtungen der Wahlen vermieden werden.
Thematische Schwerpunkte:
- Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstandes
- Aufgaben des Wahlvorstandes vor der Wahl
- Die Wahlhandlung
- Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
- Anfechtungsgründe und Nichtigkeit einer Wahl
- Wahlschutz
ReferentIn: Pierre Audehm
Freistellung: Die Freistellung der Wahlvorstandsmitglieder richtet sich § 20.3 BetrVG in Verbindung mit § 40.1 BetrVG bzw. gemäß § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahlmax. 260,- Euro/Personinklusive Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
21-11-23-11-2021
Gesundes digitales Arbeiten
21-11-23-11-2021 | CARAT-Hotel, Hans-Grundig-Straße 40, 99099 Erfurt
Mit der Digitalisierung der Arbeitswelt sind potentiell Chancen und Risiken für die Arbeits- und Lebensqualität und folglich auch für die Gesundheit verbunden. Die meisten von uns wissen dies, denn wir arbeiten längst digital, wenn auch - je nach Branche, Beruf und Tätigkeitsfeld - in ganz unterschiedlicher Weise. Das Seminar gibt einen Überblick über gesundheitlich relevante Belastungen ebenso wie Möglichkeiten der besseren (Mit-)Gestaltung digitaler Arbeit. Dabei werden wir uns das "Homeoffice" als besonderen Fall digitalen Arbeitens genauer ansehen, um Gesundheitsgefährdungen einerseits, Präventionsmöglichkeiten andererseits zu identifizieren. Das Seminar vermittelt den betrieblichen Interessenvertretungen Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem hochaktuellen Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Thematische Schwerpunkte:
- Überblick: Digitale Arbeit und Gesundheit
- Das "Homeoffice": Chancen und Risiken für die Gesundheit
- Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen
ReferentIn: Dr. Anne Röwer
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 420,- Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 180,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
01.12.2021
Wahlvorstandsschulung - vereinfachtes Wahlverfahren - in Vorbereitung auf die Betriebsratswahlen 2022
01.12.2021 | The Royal Inn Regent Hotel, Schülerstraße 22, 07545 Gera
Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen im Zeitraum zwischen März
und Mai 2022 an. Um eine ordnungsgemäße Wieder- und/oder Neuwahl organisieren und durchführen zu können, bieten wir allen bestellten Wahlvorständen im Vorfeld der Wahlen entsprechende Schulungen an. Diese Schulung richtet sich an alle Wahlvorstände in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten.
Im Zentrum der Schulung stehen die rechtlichen Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Wahlvorschriften und Wahlordnung) und die genaue Besprechung des Wahlablaufes sowie der geltenden Fristen. Damit können Fehler und hiermit verbundene Anfechtungen der Wahlen vermieden werden.
Thematische Schwerpunkte:
- Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstandes
- Aufgaben des Wahlvorstandes vor der Wahl
- Die Wahlhandlung
- Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
- Anfechtungsgründe und Nichtigkeit einer Wahl
- Wahlschutz
ReferentIn: Andreas Schuchardt
Freistellung: Die Freistellung der Wahlvorstandsmitglieder richtet sich § 20.3 BetrVG in Verbindung mit § 40.1 BetrVG bzw. gemäß § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 260,- Euro/Personinklusive Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
02.12.2021
Tagesseminar zu aktuellen Themen für die Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung, deren Stellvertreter*innen sowie für Betriebs- und Personalräte
02.12.2021 | Airport Hotel, Binderslebener Landstr. 100, 99092 Erfurt
Die Vertrauenspersonen der Menschen mit (Schwer-)Behinderung vertreten eine besonders schutzbedürftige Gruppe von Arbeitnehmer*innen im Betrieb. Sie sind daher mit einer reihe von speziellen Aufgaben und Anforderungen konfrontiert, welche ein breites Spektrum an Wissen, insbesondere im Bereich des SGB IX, erfordern.
In unseren Tagesseminaren werden aktuelle Fragen des Schwerbehindertenrechts und Möglichkeiten der Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebs- und Personalräte besprochen sowie eine Plattform zum aktiven Erfahrungsaustausch geboten.
Zu den Seminaren erfolgen gesonderte Ausschreibungen mit konkreten Themenschwerpunkten.
ReferentIn: Igor Scholz
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 240,- Euro/Person inklusive Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
13.12.-17.12.2021
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Grundlagenschulung
13.12.-17.12.2021 | ver.di Bildungsstätte Saalfeld, Auf den Rödern 94, 07318 Saalfeld
Dass Arbeit krank machen kann, wissen wir alle. Dass die gesundheitlichen Belastungen, zum Beispiel durch Arbeitsverdichtung und psychische Beanspruchungen, beständig weiter anwachsen - auch das ist Tatsache. Was allzu häufig fehlt, ist das Wissen um Zusammenhänge und Möglichkeiten des vorbeugenden Gesundheitsschutzes im Betrieb. Das Seminar schärft den Blick für Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz und vermittelt zudem Grundkenntnisse aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es vermittelt ferner Informationen über die Aufgaben des Betriebs-/Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der/des Sicherheitsbeauftragten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Thematische Schwerpunkte:
- Arbeits- und Gesundheitsverschleiß
- Grundbegriff Arbeitsschutzrecht
- Rechtsfragen zum Arbeitsschutz
- Die Rolle der einzelnen Akteure (Staat, Berufsgenossenschaft,
Arbeitnehmer*innen)
- Mitwirkung und Mitbestimmung im Arbeitsschutz
ReferentIn: Igor Scholz
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl, max. 1010,- Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 635,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
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Vergangene Veranstaltungen
29.01.2020
Die Gefährdungsbeurteilung in Verbindung mit psychischen Belastungen in der Arbeitswelt
29.01.2020 | Airport Hotel, Binderslebener Landstr. 100, 99092 Erfurt
Die Gefährdungsbeurteilung in Verbindung mit psychischen Belastungen in der Arbeitswelt
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Bereich des Arbeitsschutzes, um Arbeitsplätze auf ihr Gefährdungspotential hin zu analysieren, zu beurteilen und geeignete Präventions- und Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten im Betrieb oder der Dienstelle zu etablieren. Neben der Beurteilung physischer Belastungen steht seit einigen Jahren vermehrt die Beurteilung psychischer Belastungen im Vordergrund. Die Tagesschulung vermittelt einen Überblick über die allgemeine Vorgehensweise bei einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und zeigt Wege auf, wie Betriebs- und Personalräte die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb initiieren und begleiten können.
Thematische Schwerpunkte:
- Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation - §§ 5,6 ArbSchG
- Beratungsaufgaben von Betriebsärzt*innen und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) gegenüber dem BR/PR
- Mitbestimmungsrechte des Betriebs- und Personalrates
ReferentIn: Igor Scholz
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 220,- Euro/Person inkl. Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
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03. - -05.02.2020
Die Leitung des Betriebsrates - Ein Seminar für Vorsitzende und solche, die es werden wollen
03. - -05.02.2020 | Ramada by Wyndham, Kastanienallee 1, 99428 Weimar
Die Leitung des Betriebsrates - Ein Seminar für Vorsitzende und solche, die es werden wollen
Im Allgemeinen wird bei Betriebsräten mit weniger als neun Mitgliedern nach
§ 27 (3) BetrVG die Durchführung der laufenden Geschäfte auf die oder den Betriebsratsvorsitzende/n übertragen. Im Seminar wird den Fragen nachgegangen, welche die speziellen Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind und wie die übertragenen laufenden Geschäfte ordnungsgemäß erfüllt werden können. Das Seminar richtet sich speziell an Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertreter*innen und freigestellte Betriebsratsmitglieder. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besuch eines
BR I-Grundlagenseminares!
Thematische Schwerpunkte:
- Aufgaben der/des Vorsitzenden Einholung von Auskünften und Beschaffung von Unterlagen
- Entgegennahme und Prüfung von Anträgen und Beschwerden
- Entgegennahme von Erklärungen des Arbeitgebers
Vorbereitung, Einberufung und Leitung der BR-Sitzungen
- Ordnungsgemäße Beschlüsse und Protokollierung
- Vertretung des BR im Rahmen seiner Beschlüsse
- Abgabe von Erklärungen
- Einblicksrecht in Bruttolohn- und Gehaltslisten
ReferentIn: Hansjörg Kretzschmar
Freistellung: Für Mitglieder in Betriebsräten und Personalräten. Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TH-Zahl max. 580,- Euro/Person zzgl. Ü/V ca. 300,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
18.02.2020
Betriebsversammlungen organisieren und durchführen
18.02.2020 | Waldhotel Berghof, Langenburger Straße 18-19, 99885 Luisenthal
Betriebsversammlungen organisieren und durchführen
Betriebsversammlungen sind das Sprachrohr des Betriebsrates zu den Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Hier hat der Betriebsrat die Möglichkeit (und die Pflicht) die Belegschaft über seine Arbeit zu informieren, Erfolge zu kommunizieren, aber auch direkt auf die Darlegung bestimmter Sachverhalte durch den Arbeitgeber zu reagieren. Betriebsversammlungen erzielen dann ihre Wirkung, wenn es der Betriebsrat schafft, diese interessant und abwechslungsreich für die Zuhörenden zu gestalten. Gründlich und klug vorbereitet stärken sie zudem die Verhandlungsposition des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber durch den Rückhalt aus der Belegschaft.
Thematische Schwerpunkte:
- Gesetzliche Grundlagen der Betriebsversammlung
- Von der Einladung bis zur Protokollführung - Der formelle Ablauf einer Betriebsversammlung
- Zwingende Inhalte und Akteure einer Betriebsversammlung
- Wer spricht wann? - Strategische Gedanken zur Ablaufplanung
- Den Tätigkeitsbericht interessant und aufschlussreich gestalten
- Tipps zur Gestaltung von Redebeiträgen
- Die Belegschaft einbeziehen - Eine sachliche Diskussion fördern
- Umgang mit Störungen
ReferentIn: Pierre Audehm
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 220,- Euro/Person inkl. Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
19.02.2020, 13:00-16:30 Uhr
Digitalisierung der Arbeitswelt und Gesundheit
19.02.2020, 13:00-16:30 Uhr | Arbeit und Leben Thüringen, Juri-Gagarin-Ring 152, 99084 Erfurt
Mit der Digitalisierung der Arbeitswelt sind vielfältige Potenziale, jedoch auch eine Reihe unterschiedlicher Risiken für die Arbeitenden verbunden. Im Workshop wollen wir einen ersten Aufschlag machen, uns diesem weiten Themenfeld zu nähern, indem wir den Blick auf einige psychosoziale Belastungen richten, die mit der digitalen Transformation verbunden sein können. Wir wollen beginnen zu überlegen, welche Möglichkeiten es gibt, Gefährdungen von Wohlbefinden und Gesundheit rechtzeitig entgegenzuwirken. Wir besprechen u. a., wie Betriebs- und Personalräte ihre Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten bei der Erarbeitung betrieblicher Lösungen optimal nutzen können.
THEMEN DES WORKSHOPS
Übersicht Digitalisierung und psychosoziale Belastungen
Überblick über die relevanten Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebs- / Personalrates (z.B. Arbeitsschutz, Berufliche Bildung)
Ansätze sozialpartnerschaftlicher Vorgehensweisen zum Umgang mit digitalisierungsbezogenen psychosozialen Belastungen im Betrieb unter Einbeziehung der Beschäftigten
ANMELDUNG
Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldebogen bis zum 05.02.2020 bei Arbeit und Leben Thüringen an!
Die Teilnehmendenzahl ist auf 20 Personen beschränkt. Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl von 10 Personen behält sich das Projekt vor, die Veranstaltung abzusagen bzw. terminlich zu verlegen.
ReferentIn: Anne Röwer (Arbeit und Leben Thüringen) Pierre Audehm (DGB-Bildungswerk Thüringen e.V.)
In Kooperation mit: Die Veranstaltung ist ein Angebot im Rahmen des Projekts Sozialpartnerschaftliche Perspektiven in Thüringen.
Teilnahme-Beitrag: 70,00 EUR
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen des SPPT
Ausschreibung Workshop Digitalisierung der Arbeitswelt und Gesundheit
27.02.2020
Die Einigungsstelle - Ein wirksames Organ für die Interessenvertretung
27.02.2020 | Ramada by Wyndham, Kastanienallee 1, 99428 Weimar
Die Einigungsstelle - Ein wirksames Organ für die Interessenvertretung
Verhandlungen des Betriebsrates mit dem Arbeitgeber sind oft nicht einfach und erfordern von beiden Konfliktparteien ein hohes Maß an Gesprächsbereitschaft und Lösungsorientierung. Können sich Betriebsrat und Arbeitgeber trotz aller Bemühungen nicht einigen, so können sie die Einigungsstelle als regelnde Instanz einschalten. Die Entscheidung der Einigungsstelle ist bindend und wirkt wie eine Betriebsvereinbarung. Für den Betriebsrat lohnt sich die Anrufung der Einigungsstelle in festgefahrenen Situationen. Sie dient nicht nur als Instrument, um Mitbestimmungsrechte zu Gunsten der Arbeitnehmer*innen durchzusetzen, sondern kann den Arbeitgeber nachhaltig dazu bewegen, in zukünftigen Verhandlungen mit dem Betriebsrat gesprächs- und kompromissbereiter zu agieren.
Thematische Schwerpunkte:
- Funktion und Rechtsnatur der Einigungsstelle
- Zusammensetzung
- Vorbereitung und Durchführung einer Einigungsstelle
- Überprüfung des Einigungsstellenspruches
- Wer trägt die Kosten?
ReferentIn: Andreas Schuchardt
Freistellung: Für Mitglieder in Betriebsräten und Personalräten. Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 220,- Euro/Person inkl. Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
02. - 06.03.2020
Grundlagenschulung Betriebsräteseminar III - Soziale Mitbestimmung und die Betriebsvereinbarung
02. - 06.03.2020 | Berghotel Oberhof, Dr.-Theodor-Neubauer-Str. 20, 98559 Oberhof
Grundlagenschulung Betriebsräteseminar III - Soziale Mitbestimmung und die Betriebsvereinbarung
Während der Betriebsrat in vielen Punkten nur informiert oder angehört werden muss, sind seine Rechte im Bereich der sozialen Angelegenheiten besonders stark, denn hier hat er Mitbestimmungsrechte. Ziel des Seminares ist es, die gesetzlichen Regelungen der Beteiligung des Betriebsrates systematisch zu vertiefen. Neben den einzelnen Beteiligungsrechten werden auch die Betriebsvereinbarungen eingehend besprochen. Weiterhin werden das Einigungsstellen- und das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren wesentlicher Bestandteil des Seminares sein.
Thematische Schwerpunkte:
- Rechtshierarchie
- Die Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG)
- Die Betriebsvereinbarung
- Die Einigungsstelle
- Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrates
ReferentIn: Tobias Baumann
Freistellung: Für Mitglieder in Betriebsräten und Personalräten. Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 950,- Euro/Person zzgl. Ü/V ca. 720,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
05.03.-06.03.2020
Bewegt oder getrieben? Agile Arbeitsmethode Srum
05.03.-06.03.2020 | MAXX-Hotel Jena, Stauffenbergstr. 59, 07747 Jena
Bewegt oder getrieben? Agile Arbeitsmethode Srum
In vielen betrieben wird derzeit die Einführung von agilen Methoden geplant oder wurde - von Betriebsräten nahezu unbemerkt- bereits umgesetzt. Die Projektarbeit beispielsweise in Entwicklungs- und Konstruktionsbereichen wird zunehmend nach Prinzipien von Srum gestaltet.
Die agilen Methoden entstanden in der Softwareentwicklung und werden nun in Industriebetriebe übertragen. Bei agilen Methoden handelt es sich jedoch nicht nur um neue Arbeitsmethoden, sondern es verändern sich auch die Arbeitsstrukturen und die Arbeitsorganisation. Kürzere Arbeitsphasen und ein dynamisches Anforderungs- und Änderungsmanagement kennzeichnen diese neue Arbeitsorganisation. Damit soll die Projektarbeit einerseits überschaubarer werden. Andererseits kann diese neue Arbeitsweise für Beschäftigte mit Leistungsverdichtung und neuen Kompetenzanforderungen verbunden sein.
Die IG Metall Verwaltungsstelle Jena-Saalfeld & Gera und das DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. laden alle interessierten Betriebsräte vom 05.-06. März 2020 nach Jena zum Seminar ein.
ReferentIn: Bettina Seibold, IMU-Institut Stuttgart
In Kooperation mit: IG Metall
Teilnahme-Beitrag: max. 625,- Euro (je nach Anzahl der Teilnehmenden, zzgl. ca. 110,- Euro Tagungskosten, Ü/F 74,- Euro
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
06.03.2020
Neuer Termin
06.03.2020 | Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Tabarz
19.03.2020, 15:00 - 18:00 Uhr
Regionales Fachforum Nordhausen "Gute Gesunde Arbeit!? - Herausforderungen in der Region Nordthüringen" +++ ABGESAGT +++
19.03.2020, 15:00 - 18:00 Uhr | Bürgerhaus Nordhausen - Lesesaal, Nikolaiplatz 1, 99734 Nordhausen
REGIONALES FACHFORUM
"GUTE GESUNDE ARBEIT?! - HERAUSFORDERUNGEN IN DER REGION NORDTHÜRINGEN"
Was hat der Arbeitsmarkt der Zukunft zu bieten? Wie wollen wir leben und arbeiten? Wie kann man aktiv mitgestalten?
Dazu sprechen wir mit Expert*innen aus Wissenschaft, Landesverwaltung und Gewerkschaften.
Betriebsräte, Personalräte, Arbeitnehmer*innen und Gewerkschafter*innen aus Nordthüringen sind herzlich eingeladen.
Das Fachforum ist eine Veranstaltung des Projekts ARBEIT MITBESTIMMEN - ZUKUNFT GESTALTEN (AMZuG), einem Gemeinschaftsprojekt von Arbeit und Leben Thüringen und dem DGB-Bildungswerk Thüringen e. V. Das Projekt wird durch den Freistaat Thüringen aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
ANMELDUNG
Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Für eine bessere Planbarkeit wird um Rückmeldung per Mail bis zum 17.03.2020 an info@arbeitundleben-thueringen.de gebeten.
WICHTIGE HINWEISE
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Reisekosten und Parkgebühren können nicht übernommen werden.
Der Tagungsort ist barrierefrei zugänglich.
Interessierte Betriebsräte haben die Möglichkeit, sich nach § 37 II BetrVG, interessierte Personalräte nach § 45 II ThürPersVG zur Teilnahme an der Veranstaltung freizustellen und entsprechend beim Arbeitgeber abzumelden.
25.03.2020
Fachtag: Fit für die Zukunft: Unternehmensattraktivität neu denken. +++ ABGESAGT +++
25.03.2020 | Rotunde - Sparkassen Finanzzentrum , Bonifaciusstraße 14, 99084 Erfurt
Der Fachtag lädt Geschäftsführungen, Personalverantwortliche und Interessenvertretungen aus Thüringer Unternehmen sowie alle Interessierten zum gemeinsamen Nachdenken und Ideen entwickeln ein. Er gibt vielfältige Impulse zu sozialpartnerschaftlichen Gestaltungsansätzen guter Arbeitsbedingungen und verknüpft diese mit einem praxisnahen Austausch.
Beginn: 25.03.2020 11:00 Uhr
Dauer: bis ca. 16:30 Uhr
Veranstalter: IWT - Insitutut der Wirtschaft Thüringens GmbH, Arbeit und Leben Thüringen, DGB-Bildungswerk Thüringen e.V.
Veranstaltungsort: Rotunde - Sparkassen Finanzzentrum Erfurt
PLZ: 99084
Ort: Erfurt
Straße und Nummer: Bonifaciusstraße 14
In Kooperation mit: Arbeit und Leben, IWT
Teilnahme-Beitrag: 100 Euro
31.03.2020
Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht +++ ABGESAGT +++
31.03.2020 | CARAT-Hotel, Hans-Grundig-Straße 40, 99099 Erfurt
Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Die Rechtsprechung im Arbeitsrecht und die damit verbundenen Rechtsgebiete sind einem ständigen Wandel unterworfen. Damit Interessenvertretungen im Betrieb oder der Dienstelle kompetent und vor allem rechtssicher agieren können, ist es wichtig, dass sie mit den aktuellen Gerichtsurteilen im Arbeitsrecht oder auch im Sozialrecht und im Betriebsverfassungsrecht bzw. Personalvertretungsrecht vertraut sind. Im Seminar wollen wir uns einleitend mit der Arbeitsweise des Bundesarbeitsgerichtes und dem Ablauf eines Verfahrens beschäftigen. Im weiteren Verlauf werden wir aktuelle Urteile, welche Relevanz für Arbeit der Interessenvertretungen haben, besprechen.
Thematische Schwerpunkte:
- Aufbau der Arbeitsgerichtbarkeit
- Grundzüge des arbeitsrechtlichen Verfahrens
- Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht
- Aktuelle Rechtsprechung in angrenzenden Rechtsgebieten
ReferentIn: Jan Brückmann
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 220,- Euro/Person inkl. Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
31.03.2020, 09:00 Uhr
Entgeltgerechtigkeit im Betrieb +++ ABGESAGT +++
31.03.2020, 09:00 Uhr | MAXX-Hotel Jena, Stauffenbergstr. 59, 07747 Jena
Betriebliche Lohngestaltung gehört zu den Kernaufgaben des Betriebsrats (BetrVG § 87 Abs. 10). Eine der besonderen Herausforderungen liegt in der Verwirklichung innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz (BetrVG § 80 Abs. 2a) in Verbindung mit spezifischen betrieblichen Herausforderungen. Betriebsräte stoßen bei Überprüfung der Eingruppierung nicht selten auf Entgeltunterschiede ? trotz Ausübung vergleichbarer Tätigkeiten - oder werden von Kolleginnen und Kollegen auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen; nicht selten kommt es jedoch auch zu anhaltenden Fällen von Ungleichbehandlung, die nicht unmittelbar erkennbar, von den Betroffenen nicht angezeigt oder im betrieblichen Alltag als ?normal? empfunden werden.
Das Tageseminar ?Entgeltgerechtigkeit im Betrieb? wendet sich dieser besonderen Anforderung zu: Es stellt gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen sowie Instrumente zur systematischen Überprüfung innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit vor, sensibilisiert für Fragen der Gleichbehandlung und eröffnet Strategien und Handlungsmöglichkeiten, sich als Betriebsrat für mehr Entgeltgerechtigkeit einzusetzen. Unter anderem werden Chancen und Grenzen des seit Juli 2017 geltenden Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen diskutiert, mit dem der Gesetzgeber das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" fördern will.
Das Seminar richtet sich an Betriebsräte, die im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages bereits ein Eingruppierungssystem im Betrieb haben oder die Einführung planen bzw. daran arbeiten.
Die IG Metall Geschäftsstellen Gera, Jena-Saalfeld und das DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. laden die Betriebsratsvorsitzenden im Bereich der Geschäftsstellen Gera / Jena-Saalfeldrecht herzlich zur nächsten Tagesschulung ein:
31.03.2020, 9:00 - 16:00 Uhr
MAXX Hotel, Stauffenbergstr. 59, 07747 Jena (Parkplätze stehen im Parkhaus zur Verfügung. Die Kosten sind von den Teilnehmer/innen direkt nach Veranstaltungsende an der Rezeption zu entrichten)
Tagesordnung:
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Einführung in die Rechte des BR bei der Lohngestaltung (Betriebsrats (BetrVG § 87 Abs. 10)
TOP 3 Einführung in die Regelungen des Entgelttransparenzgesetzes
TOP 4 Umsetzungsmöglichkeiten des BR
TOP 5 Verschiedenes
Als Referentin steht uns Alrun Fischer, Beratung für Betriebsräte, zur Verfügung. Die Kosten sind abhängig von der Zahl der Teilnehmer/innen und werden voraussichtlich 230 bis 250 Euro pro Teilnehmer/in betragen.
In dieser Tagesschulung werden Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsrates gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind.
Betriebsräte müssen einen ordnungsgemäßen Beschluss zur Teilnahme an dieser Tagesschulung fassen.
Die Kosten für die Tagesschulung hat der Arbeitgeber für den Betriebsrat gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG und für Vertrauenspersonen der behinderten Menschen nach § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX in voller Höhe zu übernehmen.
Die Tagesschulung ist ein Kooperationsseminar der IG Metall Gera, Jena-Saalfeld und dem DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. Die Seminarkosten werden nach dem Seminar vom DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. in Rechnung gestellt.
ReferentIn: Alrun Fischer
In Kooperation mit: IG Metall Geschäftsstellen Gera, Jena-Saalfeld und DGB-Bildungswerk Thüringen e.V.
Teilnahme-Beitrag: ca. 250,00 EURO
08.04.2020
Neuer Termin
08.04.2020 | Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Tabarz
14.04.2020
SBVL 1 +++ ABGESAGT +++
14.04.2020 | Airport Hotel, Binderslebener Landstr. 100, 99092 Erfurt
SBVL 1 - Tagesseminare zu aktuellen Themen für die
Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung, deren Stellvertreter*innen sowie für Betriebs- und Personalräte
Die Vertrauenspersonen der Menschen mit (Schwer-)Behinderung vertreten eine besonders schutzbedürftige Gruppe von Arbeitnehmer*innen im Betrieb. Sie sind daher mit einer Reihe von speziellen Aufgaben und Anforderungen konfrontiert, welche ein breites Spektrum an Wissen, insbesondere im Bereich des SGB IX, erfordern. In unseren Tagesseminaren werden aktuelle Fragen des Schwer-
behindertenrechts und Möglichkeiten der Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebs- und Personalräte besprochen sowie eine Plattform zum aktiven Erfahrungsaustausch geboten.
Zu den Seminaren erfolgen gesonderte Seminarausschreibungen mit konkreten Themenschwerpunkten.
ReferentIn: Igor Scholz
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 220,- Euro/Person inkl. Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
27. - 29.04.2020
Gemeinsam gut arbeiten - Aufgaben des Betriebs- und Personalrates bei der Integration ausländischer Arbeitnehmer*innen +++ ABGESAGT +++
27. - 29.04.2020 | CARAT-Hotel, Hans-Grundig-Straße 40, 99099 Erfurt
Gemeinsam gut arbeiten - Aufgaben des Betriebs- und Personalrates bei der Integration ausländischer Arbeitnehmer*innen
Einige Betriebe haben bereits langjährige Erfahrung mit Arbeitskräften aus anderen Herkunftsländern, für andere stellt sich damit eine völlig neue Situation. Beiden gemein ist, dass nur selten die notwendigen betrieblichen Voraussetz-
ungen gegeben sind um ein gutes Zusammenarbeiten auf Anhieb zu gewähren. Der Betriebsrat wie auch der Personalrat sind laut BetrVG bzw. ThürPersVG mitverantwortlich für die Integration ausländischer Arbeitnehmer*innen. Wir wollen euch mit diesem Seminar eine Hilfestellung geben, geeignete Maßnahmen im Betrieb oder in der Dienststelle zu installieren und die Arbeitszufriedenheit damit auf allen Seiten zu erhöhen.
Thematische Schwerpunkte:
- Hintergrundinformationen zu Flucht und Asyl in Thüringen
- Das Aufgabenspektrum des BR/PR innerhalb der gesetzliche Vorgaben des BetrVG und des ThürPersVG (bzw. BPersVG)
- Grundsätze für das gemeinsame Handeln von Interessenvertretung und Arbeitgeber
- Handlungsanforderungen/-möglichkeiten für den BR/PR
- Praktische Übungen zur interkulturellen Kompetenz
- Was tun bei Sprachbarrieren?
- Außerbetriebliche Unterstützungsangebote
ReferentIn: Melanie Pohner
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 580,- Euro/Person zzgl. Ü/V ca. 420,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
28.04.2020
Filmabend mit Gespräch: "Der marktgerechte Patient"
28.04.2020 | Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Tabarz
28. April 2020, 18:00 Uhr | Nordhausen
Museum Tabakspeicher | Bäckerstraße 20
Der marktgerechte Patient (BRD 2018) | 82 min.
Seit der Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf sogenannte Fallpauschalen steht für deutsche Klinken nicht mehr der kranke Mensch, sondern der Erlös aus seiner Behandlung im Vordergrund. Der Film deckt die gefährlichen Auswirkungen dieser Ökonomisierung auf Patienten und Klinikbeschäftigte auf.
?Dass Ärzte, Pfleger und Patienten im Film so offen über die Auswüchse der Fallpauschale reden, ist die große Stärke des Filmes. Es wird klar, wie systematisch und von der Politik sanktioniert, ein eigentlich gut aufgestelltes, solidarisches Gesundheitssystem abgeschafft wird, und dass es einer Reform bedarf, damit der Kranke, vom Kunden, unabhängig vom Gewinn wieder zum Patienten wird.?
MDR KULTUR
04. - 06.05.2020
Wirtschaftliche Mitbestimmung - Bilanzen und wirtschaftliche Kennziffern für die Interessenvertretungen +++ ABGESAGT +++
04. - 06.05.2020 | Berghotel Oberhof, Dr.-Theodor-Neubauer-Str. 20, 98559 Oberhof
Wirtschaftliche Mitbestimmung - Bilanzen und wirtschaftliche Kennziffern für die Interessenvertretungen
Kenntnis und Verständnis der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens sind grundlegende Voraussetzungen für die wirksame Interessenvertretung durch den Betriebs- oder Personalrat. Um die Chancen zu verbessern, dem Arbeitgeber fachlich ?auf Augenhöhe? zu begegnen, muss man sich mit dem Thema aus-einandersetzen. Mit dem Seminar sollen Betriebs- und Personalräte in die Lage versetzt werden, betriebswirtschaftliche Daten nachvollziehen und diese Informationen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Interessen der Beschäftigten beurteilen zu können. Dabei geht es zum einen um die Vermittlung und Auffrischung von Fachwissen, aber auch um praktische verständliche Übungen an Beispielen.
Thematische Schwerpunkte:
- Informationsansprüche von BR/PR und Wirtschaftsausschuss
- Aufbau des betrieblichen Rechnungswesens
- Der Jahresabschluss und seine Bestandteile
- Kennzahlenbildung und -beurteilung
- Bilanzanalyse am praktischen Beispiel
- Behandlung von aktuellen wirtschaftlichen Informationen aus dem Controlling
- Organisation der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
ReferentIn: Dr. Rolf Schwaderlapp
Freistellung: Für Mitglieder in Betriebsräten und Personalräten. Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 580,- Euro/Person zggl. Ü/V ca. 400,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
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12.05.2020
Neuer Termin
12.05.2020 | Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Tabarz
18. - 20.05.2020
Die Mitbestimmung bei der Arbeitszeit +++ ABGESAGT +++
18. - 20.05.2020 | Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Tabarz
Die Mitbestimmung bei der Arbeitszeit
Eine der wichtigsten und umfangreichsten Aufgaben von Betriebs- und Personalräten ist die Wahrnehmung ihrer erzwingbaren Mitbestimmung bei allen Fragen der Arbeitszeitgestaltung. Dazu gehören u. a. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Festlegung von Pausen, vorübergehende Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit sowie der Einsatz von technischen Einrichtungen zur Zugangskontrolle und Arbeitszeiterfassung. Zunehmend werden die Betriebs- und Personalräte auch mit unterschiedlichen Methoden zur Flexibilisierung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber konfrontiert. Dieses Seminar soll Betriebs- und Personalräte dazu befähigen, ihre erzwingbaren Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der Arbeitszeit im Interesse der Kolleg*innen besser wahrnehmen zu können.
Thematische Schwerpunkte:
- Gesetzliche Festlegung der Arbeitszeit
- Tarifvertragliche Regelungen der Arbeitszeit
- Die Mitbestimmung des BR/PR nach dem Betriebsverfassungs-gesetz und dem Personalvertretungsrecht
- Flexibilisierung der Arbeitszeit
ReferentIn: Hansjörg Kretzschmar
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 580,- Euro/Person zggl. Ü/V ca. 260,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
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25. - 27.05.2020
+++ TERMIN ABGESAGT +++ Arbeitsrecht I - Begründung eines Arbeitsverhältnisses
25. - 27.05.2020 | The Royal Inn Regent Hotel, Schülerstraße 22, 07545 Gera
Arbeitsrecht I - Begründung eines Arbeitsverhältnisses
Die Arbeit in einer betrieblichen Interessenvertretung erfordert grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der Gesetze der Arbeitswelt und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Im Seminar wird
zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrecht-
systems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt.
Weiterhin besprechen wir die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang
mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können. Bei allen inhaltlichen Punkten werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertre-
tungen dargestellt.
Thematische Schwerpunkte:
- Prinzipien der Normenpyramide
- Unterschied zwischen indivduellem und kollektivem Arbeitsrecht
- Arbeiten mit juristischen Regelungen und Normen
- Arbeitsvertrag und Arbeitnehmer*innenbegriff
- Das Bewerbungsverfahren
- Arbeitsvertragsklauseln
- Das Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- Mitbestimmungs- und Informationsrechte der Interessenvertretungen
ReferentIn: Tobias Baumann
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 580,- Euro/Person zggl. Ü/V ca. 320,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
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08. - 10.06.2020
Burnout - Arbeiten bis zum Unfallen. Ursachen - Auswirkungen - Handeln +++ ABGESAGT +++
08. - 10.06.2020 | Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Tabarz
Burnout - Arbeiten bis zum Unfallen. Ursachen - Auswirkungen - Handeln
Psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Dauerstress, immer weiter steigender Leistungsdruck, fehlende Sicherheit und mangelnde Perspektiven tun ihr Übriges dazu, um diverse psychische Belastungen und Krankheitsbilder zu begünstigen und/oder zu produzieren. Allen voran das Burnout. Die Auswirkungen sind bekannt; das Leid der Leidtragenden und der mitbetroffenen Umwelt ist groß. Hier ist Handeln gefragt und nötiger denn je. Die betroffenen Kolleg*innen benötigen eine besondere Sensibilität derjenigen, die mit ihnen zu tun haben. Dies sind in erster Linie, außer den nahen Angehörigen, die Arbeitskolleg*innen, die Betriebs- und Personalräte und die Schwerbehindertenvertretungen. In diesem Seminar werden wir uns mit den Ursachen und Auswirkungen des Burnouts beschäftigen sowie die Ansprache betroffener Personen einüben und erste Handlungsansätze entwickeln.
Thematische Schwerpunkte:
- Burnout - Begriffsbestimmung, Entwicklung und Zusammenhänge
- Betriebliche Maßnahmen zur Stressprävention
- Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
- Ansprache von betroffenen Kolleg*innen
- Sich selbst schützen - Ressourcenstärkung und Stressmanagement
ReferentIn: Meera Drude
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 580,- Euro/Person zggl. Ü/V ca. 260,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
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15.06.2020
Neuer Termin
15.06.2020 | Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Tabarz
15. - 19.06.2020
Grundlagenschulung Betriebsräteseminar II - Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen
15. - 19.06.2020 | Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Tabarz
Grundlagenschulung Betriebsräteseminar II - Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen
Egal welcher Art, personelle Einzelmaßnahmen ? wie Einstellungen und Umgruppierungen oder auch Kündigungen ? greifen nicht unerheblich in die private Lebensgestaltung der einzelnen Arbeitnehmer*innen ein. Der Betriebsrat hat in vielen dieser Punkte ein Mitwirkungsrecht, welches er im Interesse der Beschäftigten korrekt wahrnehmen sollte. Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die konkreten personellen Einzelmaßnahmen, zeigt die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere den §§ 92-105 BetrVG, auf und befähigt die Teilnehmenden formal korrekt personelle Entscheidungen des Arbeitgebers mitzugestalten.
Thematische Schwerpunkte:
- Gegenstände der Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Personalplanung und Mitbestimmung
- Personelle Einzelmaßnahmen: Einstellungen und Versetzungen,
- Ein- und Umgruppierung
- Berufsbildung und Qualifikation
- Kündigungen
ReferentIn: Hansjörg Kretzschmar
Freistellung: Für Mitglieder in Betriebsräten und Personalräten. Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 950,- Euro/Person zggl. Ü/V ca. 450,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
25.06.2020, 09:30 Uhr
SBVL: Corona-Spezial: Die Arbeit und Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretung während der Corona-Pandemie
25.06.2020, 09:30 Uhr | Airport Hotel, Binderslebener Landstr. 100, 99092 Erfurt
SBVL: Corona-Spezial: die Arbeit und Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretung während der Corona-Pandemie
Die betrieblichen Interessenvertretungen sind während der Corona-Pandemie in hohem Maße gefordert. Ihre Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte gelten uneingeschränkt weiter. Einseitige Entscheidungen durch den Arbeitgeber sind in der Regel nicht möglich. Im Seminar wollen wir besonders auf die auf die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen in dieser besonderen zeit eingehen. In welcher Form kann diese die Interessen der (schwer-)behinderten Arbeitnehmer*innen in ihrem Betrieb am wirkungsvollsten vertreten? Worauf ist jetzt besonders zu achten? Und wie kann die Zusammenarbeit mit anderen betrieblichen Institutionen in Zeiten von Kurzarbeit, Kontaktbeschränkungen und Home-Office am besten funktionieren?
Hierzu möchten wir gern mit euch ins Gespräch und in einen Austausch untereinander kommen. Wir laden euch recht herzlich zur Schulung für die Vertrauenspersonen der behinderten Menschen, deren Stellvertreter*innen sowie Betriebs- und Personalräte am 25. Juni 2020 nach Erfurt ein. Die Tagesschulung vermittelt aktuelles Grundwissen, welches für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen sowie für Betriebs- und Personalräte notwendig ist.
ReferentIn: Igor Scholz
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 220,- Euro/Person inkl. Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
30.06.2020
Neuer Termin
30.06.2020 | Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Tabarz
03.07.2020, 09:30 Uhr
"Wenn nicht jetzt, wann dann?!" - Wahlvorstandsschulung zur Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl
03.07.2020, 09:30 Uhr | filler, Schillerstraße 44, 99096 Erfurt
"Wenn nicht jetzt, wann dann?!" - Wahlvorstandsschulung zur Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl
Wenn nicht jetzt, wann dann?! - die Corona-Pandemie stellt viele Arbeitnehmer*innen vor große Herausforderungen. Kurzarbeit wird angeordnet oder der Büroarbeitsplatz wird ins Home-Office verlagert - Kinderbetreuung inklusive. In einem Betrieb sollen Fieberkontrollen eingeführt werden, im nächsten das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Viele Beschäftigte sind verunsichert und wissen nicht: "Ist das alles rechtens?"
Dann ist es jetzt an der Zeit einen Betriebsrat zu gründen! Ein Betriebsrat bietet viele Vorteile: Er setzt sich für die Belange und Interessen der Belegschaft ein und gibt dieser eine Stimme. Aber auch der Arbeitgeber profitiert von einer Zusammenarbeit mit einem starken Betriebsrat. das Betriebsklima bessert sich nachweislich; im sinne der Belagschaft getroffenen Entscheidungen erhöhen die Akzeptanz und die Motivation der Beschäftigten.
Das "A" und "O" einer erfolgreichen Betriebsratsgründung ist die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl. daher laden wir alle interessierten Arbeitnehmer*innen zum Tagesseminar am 03.07.2020 nach Erfurt ein.
ReferentIn: Pierre Audehm
Teilnahme-Beitrag: max. 220,- ? (je nach Anzahl der Teilnehmenden) inkl. Verpflegung. Die Kosten für Teilnahme, Verpflegung sowie Fahrtkosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.
08.07.2020 | 17 Uhr
DIGITALES FACHFORUM "Neustart in der Pandemie? - Herausforderungen und Perspektiven von Betriebs- und Personalräten"
08.07.2020 | 17 Uhr | Internet, Internet
Betriebs- oder Personalräte und Arbeitnehmer*innen sind durch die Corona-Pandemie mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Gerade in der Krise und durch die gesundheitlichen Risiken ist es wichtig, gute Lösungen für alle Kolleg*innen zu finden und notwendige Maßnahmen mitzubestimmen und mitzugestalten, um Sicherheiten zu schaffen.
Wir laden daher alle Betriebs- und Personalräte, Gewerkschafter*innen und Arbeitnehmer*innen ganz herzlich zum DIGITALEN FACHFORUM ein. Die Veranstaltung soll Euch eine Informations- und Austauschmöglichkeit mit MINISTERIN HEIKE WERNER (Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) und SANDRO WITT (stellv. Bezirksvorsitzenden des DGB Hessen-Thüringen) über die Maßnahmen der letzten Monate zur Eindämmung der Pandemie und die aktuelle Verordnung aus Sicht der Beschäftigten geben.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts ARBEIT MITBESTIMMEN - ZUKUNFT GESTALTEN statt.
Informationen zum Ablauf und zur Anmeldung findet ihr in der angefügten Einladung.
***
WIE KANN ICH TEILNEHMEN?
Wir nutzen Big Blue Button in Kooperation mit ColloCall für unsere Online-Veranstaltungen. Hier findet Ihr die geltenden Datenschutzhinweise: https://collocall.de/datenschutz.html
Ihr könnt kostenfrei an dem digitalen Fachforum teilnehmen. Bitte nutzt einen aktuellen Browser wie beispielsweise Firefox oder Chrome. Es muss KEINE Software heruntergeladen werden und es ist KEINE Registrierung nötig. Für die Teilnahme müsst Ihr nur folgenden Link öffnen, Euren Namen eingeben und auf "starten" klicken:
https://bbb.dgb-bwt.de/b/ann-3wi-mmv
Wir werden 15 Minuten vor jeder Veranstaltung den Raum öffnen, damit ihr teilnehmen könnt. Die Veranstalter behalten sich vor, einzelne Teilnehmende während des
Webtalks von der Teilnahme auszuschließen.
20.07. - 24.07.2020
BR Kompakt Seminar: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
20.07. - 24.07.2020 | Hotel & Restaurant Linderhof, Azmannsdorfer Straße 27, 99089 Erfurt
BR Kompakt-Seminar: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
Betriebsliche Konflikte und Probleme gibt es zuhauf. Als Betriebsrat muss man hier die Initiative ergreifen, um die eigenen und die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Dazu bedarf es neben eigenem Durchsetzungswillen fundierter Kenntnisse zum Gebrauch verfassungsrechtlicher Vorschriften.
Das Seminar will ermutigen, eure Rechte als Betriebsrat zu nutzen. Im Seminar lernst du die Voraussetzungen und die Auswirkungen der verschiedenen Instrumente der Mitbestimmung kennen und erhältst Anregungen, die eigene Arbeitsweise zu verbessern.
Themen im Seminar;
- Systematik und Reichweite der Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
- Wirkungsweise und Folgen der Mitbestimmungsrechte
- Durchsetzungsmöglichkeiten im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Verhältnis von Tarifverträgen, gesetzlcihen Regelungen und Betriebsvereinbarungen (Tarifvorrang, Tarifsperre)
- Stellenwert der Tarifverträge im betriebspolitischen und gewerkschaftlichen Kontext
- Strategieentwicklung zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
ReferentIn: Pierre Audehm, Henry Herold
In Kooperation mit: IGM-Geschäftsstelle Erfurt
Teilnahme-Beitrag: max. 1090,- ? (je nach Anzahl der Teilnehmenden), zzgl. 380,- ? Tagungskosten des Hotels, Ü/F 65,- ?/Nacht
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
22.07.2020
Neuer Termin
22.07.2020 | Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Tabarz
28.07. 2020 (Gruppe 1) und 29.07.2020 (Gruppe 2)
SBVL 2: Die Inklusionsvereinbarung - § 166 SGB IX
28.07. 2020 (Gruppe 1) und 29.07.2020 (Gruppe 2) | Airport Hotel, Binderslebener Landstr. 100, 99092 Erfurt
SBVL 2: Die Inklusionsvereinbarung - § 166 SGB IX
Gemäß § 166 SGB IX sind alle Arbeitgeber verpflichtet mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs-/Personalrat und in Zusammenarbeit mit dem/der Inklusionsbeauftragten, eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abzuschließen. In dieser werden Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit einer (Schwer-)behinderung vereinbart. Damit entsteht für Interessenvertretungen ein weiterer komplexer Aufgabenschwerpunkt im Handlungsfeld betrieblicher Inklusionsarbeit - zum Nutzen der Beschäftigten mit einer (Schwer-)behinderung und des Betriebes oder der Dienststelle.
Wir laden euch recht herzlich zur ?chulung für die Vertrauenspersonen der behinderten Menschen, deren Stellvertreter*innen sowie Betriebs- und Personalräte am 28. Juli 2020 (Gruppe 1) oder am 29.07.2020 (Gruppe 2) nach Erfurt ein. Die Tagesschulung vermittelt aktuelles Grundwissen, welches für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen sowie für Betriebs- und Personalräte notwendig ist.
ReferentIn: Igor Scholz
Teilnahme-Beitrag: max. 220,- ? (je nach Anzahl der Teilnehmenden) inkl. Verpflegung. die Kosten für die Teilnahme, Verpflegung sowie Fahrtkosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
21. - 25.09.2020
Grundlagenschulung Betriebsräteseminar III - Soziale Mitbestimmung und die Betriebsvereinbarung
21. - 25.09.2020 | The Royal Inn Regent Hotel, Schülerstraße 22, 07545 Gera
Grundlagenschulung Betriebsräteseminar III - Soziale Mitbestimmung und die Betriebsvereinbarung
Während der Betriebsrat in vielen Punkten nur informiert oder angehört werden muss, sind seine Rechte im Bereich der sozialen Angelegenheiten besonders stark, denn hier hat er Mitbestimmungsrechte. Ziel des Seminares ist es, die gesetzlichen Regelungen der Beteiligung des Betriebsrates systematisch zu vertiefen. Neben den einzelnen Beteiligungsrechten werden auch die Betriebsvereinbarungen eingehend besprochen. Weiterhin werden das Einigungsstellen- und das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren wesentlicher Bestandteil des Seminares sein.
Thematische Schwerpunkte:
- Rechtshierarchie
- Die Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG)
- Die Betriebsvereinbarung
- Die Einigungsstelle
- Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrates
ReferentIn: Hansjörg Kretzschmar
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 950,- Euro/Person zggl. Ü/V ca. 560,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
Hotelkosten-Übernahmeerklärung
22.09.2020, 09:30 Uhr
SBVL 3 "Informations-, Mitwirkungs- und mitbestimmungsrechte der SBV bei personellen Maßnahmen im Arbeitsverhältnis"
22.09.2020, 09:30 Uhr | Airport Hotel, Binderslebener Landstr. 100, 99092 Erfurt
SBVL 3 - Tagesseminare zu aktuellen Themen für die
Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung, deren Stellvertreter*innen sowie für Betriebs- und Personalräte
Die Vertrauenspersonen der Menschen mit (Schwer-)Behinderung vertreten eine besonders schutzbedürftige Gruppe von Arbeitnehmer*innen im Betrieb. Sie sind daher mit einer Reihe von speziellen Aufgaben und Anforderungen konfrontiert, welche ein breites Spektrum an Wissen, insbesondere im Bereich des SGB IX, erfordern. In unseren Tagesseminaren werden aktuelle Fragen des Schwerbehindertenrechts und Möglichkeiten der Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebs- und Personalräte besprochen sowie eine Plattform zum aktiven Erfahrungsaustausch geboten.
Nach § 178 (2) SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung bei allen Angelegenheiten, die die schwerbehinderten Arbeitnehmer*innen betreffen, umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Dies gilt auch und vor allem bei allen personellen Maßnahmen. In dieser Tagesschulung wollen wir das Hauptaugenmerk auf die Kündigungsprävention und Kündigungsgründe legen.
Seminarinhalte:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. § 167 (1) SGB IX (Kündigungs-)Prävention
-betriebsbedingte interne und externe Kündigungsgründe
-verhaltensbedingte Kündigungsgründe und Vertragspflichtverletzungen
-personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigungsgründe
3. Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der SBV nach § 178 (2) SGB IX
4. Aktuelle Rechtsprechung
ReferentIn: Igor Scholz
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 220,- Euro/Person inkl. Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
28.09. - 02.10.2020
Grundlagenschulung Betriebsräteseminar II - Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen
28.09. - 02.10.2020 | Waldhotel Berghof, Langenburger Straße 18-19, 99885 Luisenthal
Grundlagenschulung Betriebsräteseminar II - Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen
Egal welcher Art, personelle Einzelmaßnahmen ? wie Einstellungen und Umgruppierungen oder auch Kündigungen ? greifen nicht unerheblich in die private Lebensgestaltung der einzelnen Arbeitnehmer*innen ein. Der Betriebsrat hat in vielen dieser Punkte ein Mitwirkungsrecht, welches er im Interesse der Beschäftigten korrekt wahrnehmen sollte. Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die konkreten personellen Einzelmaßnahmen, zeigt die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere den §§ 92-105 BetrVG, auf und befähigt die Teilnehmenden formal korrekt personelle Entscheidungen des Arbeitgebers mitzugestalten.
Thematische Schwerpunkte:
- Gegenstände der Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Personalplanung und Mitbestimmung
- Personelle Einzelmaßnahmen: Einstellungen und Versetzungen,
- Ein- und Umgruppierung
- Berufsbildung und Qualifikation
- Kündigungen
ReferentIn: Tobias Baumann
Freistellung: Für Mitglieder in Betriebsräten und Personalräten. Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 950,- Euro/Person zggl. Ü/V ca. 550,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
Hotelkosten-Übernahmeerklärung
29.09.2020 | 15-17 Uhr
Digitales Fachforum "Leiharbeit: Prekäre Beschäftigung in Zeiten von Corona"
29.09.2020 | 15-17 Uhr | Internet, Internet
LEIHARBEIT: PREKÄRE BESCHÄFTIGUNG IN ZEITEN VON CORONA
- Wie ist die aktuelle Situation der Leiharbeit in Thüringen in der Corona-Pandemie?
- Wie stellt sich die Lage bei Euch in den Betrieben dar?
- Welche alten und neuen Probleme und Herausforderungen müssen bewältigt werden?
Darüber wollen wir mit Udo Philippus (Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie), mit Kirsten Joachim Breuer (IG Metall Erfurt), mit Anne Willecke (DGB-Bildungswerk Thüringen e. V.) und mit Betriebsräten aus der Leiharbeit sprechen.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht nötig. Zur Teilnahme am 29.09.2020 muss nur der folgende Link im Browser geöffnet werden: https://bbb.dgb-bwt.de/b/ann-dnu-wqb-5zl
Das Digitale Fachforum ist eine Veranstaltung des Projektes "Arbeit Mitbestimmen - Zukunft Gestalten" (DGB-Bildungswerk Thüringen e. V. und Arbeit und Leben Thüringen)
Für Rückfragen steht Euch Anna Mehlis vom DGB-Bildungswerk unter 0361 / 217 2713 oder anna.mehlis@dgb-bwt.de gerne zur Verfügung.
12. - 16.10.2020
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Grundlagenschulung 1 ENTFÄLLT
12. - 16.10.2020 | The Royal Inn Regent Hotel, Schülerstraße 22, 07545 Gera
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Grundlagenschulung 1
Dass Arbeit krank machen kann, wissen wir alle. Dass die gesundheitlichen Belastungen, zum Beispiel durch Arbeitsverdichtung und psychische Beanspruchungen, beständig weiter anwachen - auch das ist Tatsache. Was allzu häufig fehlt, ist das Wissen um Zusammenhänge und Möglichkeiten des vorbeugenden Gesundheitsschutzes im Betrieb. Das Seminar schärft den Blick für Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz und vermittelt zudem Grundkenntnisse aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es vermittelt ferner Informationen über die Aufgaben des Betriebs-/Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der/des Sicherheitsbeauftragten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Thematische Schwerpunkte:
- Arbeits- und Gesundheitsverschleiß
- Grundbegriff Arbeitsschutzrecht
- Rechtsfragen zum Arbeitsschutz
- Die Rolle der einzelnen Akteure (Staat, Berufsgenossenschaft, Arbeitnehmer*innen)
- Mitwirkung und Mitbestimmung im Arbeitsschutz
ReferentIn: Andreas Schuchardt
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 950,- Euro/Person zggl. Ü/V ca. 560,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
Hotelkosten-Übernahmeerklärung
15.10.2020, 09:00 Uhr
Gemeinsam durch die Krise - Qualifizierung für Betriebsrate und Vertrauentleute in Ostthüringen
15.10.2020, 09:00 Uhr | MAXX-Hotel Jena, Stauffenbergstr. 59, 07747 Jena
In den letzten Wochen geraten zunehmend mehr Betriebe unter den Druck der Krise, in der die Metall- und Elektroindustrie steckt. Für die kommenden Monate erwarten wir auch in Ostthüringen Stellenkürzungen, Verzichtsforderungen und Verlagerungen bis hin zu Insolvenzen.
Ob es gelingt, tarifliche Standards, Betriebsstandorte und Belegschaften zu halten, hängt im Wesentlichen auch von uns als Betriebsräten und der IG Metall ab.
Als IG Metall Gera und Jena-Saalfeld wollen wir zusammen mit Euch aktiv und gestaltend in diese Auseinandersetzung eingreifen!
Hier werden wir die aktuelle Lage mit Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee und Prof. Dr. Klaus Dörre diskutieren und zugleich den Startschuss geben für eine kompakte, aus aktuellem Anlass aufgelegte Bildungsreihe für Betriebsräte: Unsere Funktionär*Innen brauchen in diesen Zeiten in besonderem Maße Know How, Handlungskompetenz und Beratung. Das wollen wir mit spezifischen Bildungsangeboten und erfahrenen Fachreferent*innen u.a. zu den Aspekten Krisenfrüherkennung, Gestaltung betrieblicher Transformationsprozesse, Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan und ggf. Transfergesellschaft unterstützen.
Die IG Metall Geschäftsstellen Gera, Jena-Saalfeld und das DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. laden herzlich ein.
wann:Donnerstag, 15. Oktober 2020, 9:00 - 16:00 Uhr
wo: MAXX Hotel
Stauffenbergstr. 59
07747 Jena
Tel. 03641 3000
Parkplätze stehen im Parkhaus zur Verfügung. Die Parkgebühren sind von den Teilnehmer*innen selbst zu tragen, und zwar bei Veranstaltungsende an der Rezeption des Hotels.
Vertrauensleute und Aktive der IG Metall, ohne Mandat im Betriebsrat, die an der Veranstaltung teilnehmen wollen, melden sich bitte vorab bei der IG Metall Jena-Saalfeld oder Gera.
Die Teilnehmerzahl am Seminar ist auf 25 Teilnehmer/innen begrenzt. Anmeldungen bis spätestens 07.10.2020 bei der IG Metall Gera (Tel: 0365/821430 oder gera@igmetall.de) oder der IG Metall Jena-Saalfeld (Tel: 03641/46860 oder jena-saalfeld@igmetall.de), gern auch per Fax.
Falls die Anmeldungen in eurem Betrieb über eine Bestellung laufen, benötigen wir bei eurer Anmeldung unbedingt die entsprechende Bestellnummer.
Die Seminarkosten werden nach dem Seminar vom DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. in Rechnung gestellt.
Freistellung: Ein Seminar fuer Mitglieder in Betriebs- und Personalraeten sowie fuer Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter*innen. Die Freistellung erfolgt nach § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 179.8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach §46.1 ThuerPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.
In Kooperation mit: IG Metall Geschäftsstellen Gera, Jena-Saalfeld und DGB-Bildungswerk
Teilnahme-Beitrag: 150,00 EURO
15.10.2020 | 08:00-15:30 Uhr
10. Thüringer Betriebs- und Personalrätekonferenz: "Betriebs- und Personalräte - wichtige Partner in der Krise!"
15.10.2020 | 08:00-15:30 Uhr | Messe, Gothaer Straße 34, 99094 Erfurt
BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE - WICHTIGE PARTNER IN DER KRISE!
Unter diesem Motto findet am 15. Oktober die diesjährige Betriebs- und Personalrätekonferenz statt.
Ab sofort können sich Interessierte zur Veranstaltung und zu den Workshops am Nachmittag anmelden.
ANMELDUNG
Bitte melden Sie sich bis Freitag, den 09.10.2020 unter
https://www.leg-thueringen.de/index.php?id=4896 an.
HINWEIS
Die Betriebs- und Personalrätekonferenz ist im Sinne des § 37 Abs. 7 BetrVG und § 46 Abs. 2 ThürPersVG anerkannt. Die Veranstaltung wird aus Mitteln des Freistaates Thüringen gefördert, die Teilnahme ist kostenfrei. Entstehende Reisekosten können nicht übernommen werden.
Die Konferenz findet gemäß dem vom Gesundheitsamt Erfurt bestätigten Hygienekonzept nach den jeweils geltenden Abstandsgeboten und Kontakt- und Zugangsbeschränkungen statt. Alle Teilnehmenden tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung (Vorplatz und Foyer vom CongressCenter der Messe). Bei Zuwiderhandlungen gegen die Maßnahmen zum Infektionsschutz können Personen von der laufenden Veranstaltung ausgeschlossen werden. Zutritt erhalten nur angemeldete Personen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Kontaktdaten aller teilnehmenden Personen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) zu erfassen. Diese werden für den Zeitraum von vier Wochen - beginnend mit dem Veranstaltungstag - aufbewahrt und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO vernichtet.
Die Veranstaltung ist eine Kooperation des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) mit dem Projekt "Arbeit Mitbestimmen - Zukunft Gestalten" der Bildungsträger DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. und Arbeit und Leben Thüringen.
26.10. - 30.10.2020
Grundlagenschulung Betriebsräteseminar I - Aller Anfang ist gar nicht so schwer!
26.10. - 30.10.2020 | Berghotel Oberhof, Dr.-Theodor-Neubauer-Str. 20, 98559 Oberhof
Grundlagenschulung Betriebsräteseminar I - Aller Anfang ist gar nicht so schwer!
Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen im Sinne ihrer Schutzfunktion konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Ziele im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Aber ?Aller Anfang ist gar nicht so schwer?, wenn man sich die nötigen Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes systematisch aneignet. Gemeinsam wollen wir eine Schneise in den Paragrafendschungel schlagen und Lösungen für betriebliche Probleme entwickeln. Das Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Einsteiger*innen in die Betriebsratsarbeit. Dabei geht es insbesondere um die Fragen, wann der Betriebsrat informiert und gefragt werden muss, welche Mitbestimmungsrechte existieren, welche Gesetze man kennen muss und wie man sie praktisch anwenden kann.
Thematische Schwerpunkte:
- Historische Entwicklung der Betriebsverfassung
- Selbstverständnis und Aufgaben des Betriebsrates
- Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
- Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit
- Informationsbeschaffung und Informationspolitik
- Beschlussfassung des Betriebsrates
- Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
ReferentIn: Hansjörg Kretzschmar
Freistellung: Für Mitglieder in Betriebsräten und Personalräten. Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 950,- Euro/Person zzgl. Ü/V ca. 720,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
Hotelkosten-Übernahmeerklärung
02. - 06.11.2020
Grundlagenschulung Betriebsräteseminar III - Soziale Mitbestimmung und die Betriebsvereinbarung *entfällt*
02. - 06.11.2020 | Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Tabarz
Grundlagenschulung Betriebsräteseminar III - Soziale Mitbestimmung und die Betriebsvereinbarung
Während der Betriebsrat in vielen Punkten nur informiert oder angehört werden muss, sind seine Rechte im Bereich der sozialen Angelegenheiten besonders stark, denn hier hat er Mitbestimmungsrechte. Ziel des Seminares ist es, die gesetzlichen Regelungen der Beteiligung des Betriebsrates systematisch zu vertiefen. Neben den einzelnen Beteiligungsrechten werden auch die Betriebsvereinbarungen eingehend besprochen. Weiterhin werden das Einigungsstellen- und das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren wesentlicher Bestandteil des Seminares sein.
Thematische Schwerpunkte:
- Rechtshierarchie
- Die Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG)
- Die Betriebsvereinbarung
- Die Einigungsstelle
- Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrates
ReferentIn: Edelbert Zimmermann
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 950,- Euro/Person zggl. Ü/V ca. 450,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
09.11.2020 | 15:00-17:15 Uhr | Online
DIGITALES FACHFORUM "Gute Gesunde Arbeit?! - Aktuelle Handlungsfelder für Arbeitsmarkt und Mitbestimmung""
09.11.2020 | 15:00-17:15 Uhr | Online | Internet, Internet
DIGITALES FACHFORUM "Gute Gesunde Arbeit?! - Aktuelle Handlungsfelder für Arbeitsmarkt und Mitbestimmung"
- Was hat der Arbeitsmarkt der Zukunft zu bieten?
- Wie wollen wir leben und arbeiten?
- Wie kann man aktiv mitgestalten?
Am 09.11.2020 möchten wir mit Euch und mit Expert*innen aus Wissenschaft, Landesverwaltung und Gewerkschaften über das Thema Gute Gesunde Arbeit sprechen und aktuelle Fragen diskutieren.
Informationen zum Ablauf und zur Anmeldung findet ihr in der angefügten Einladung.
Das digitale Fachforum ist eine Veranstaltung des Projekts ARBEIT MITBESTIMMEN - ZUKUNFT GESTALTEN (AMZuG), einem Gemeinschaftsprojekt von Arbeit und Leben Thüringen und dem DGB-Bildungswerk Thüringen e.V.
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WIE KANN ICH TEILNEHMEN?
Wir nutzen Big Blue Button in Kooperation mit ColloCall für unsere Online-Veranstaltungen. Hier findet Ihr die geltenden Datenschutzhinweise: https://collocall.de/datenschutz.html
Ihr könnt kostenfrei an dem digitalen Fachforum teilnehmen. Bitte nutzt einen aktuellen Browser wie beispielsweise Firefox oder Chrome. Es muss KEINE Software heruntergeladen werden und es ist KEINE Registrierung nötig. Für die Teilnahme müsst Ihr nur folgenden Link öffnen, Euren Namen eingeben und auf "teilnehmen" klicken: https://bbb.dgb-bwt.de/b/ann-g6j-ijj-28c
Wir werden 15 Minuten vor jeder Veranstaltung den Raum öffnen, damit ihr teilnehmen könnt.
10.-12.11.2020
Gemeinsam gut arbeiten - Aufgaben des Betriebs- und Personalrates bei der Integration ausländischer Arbeitnehmer*innen *entfällt*
10.-12.11.2020 | ver.di Bildungsstätte Saalfleld, Auf den Rödern 94, 07318 Saalfeld
Einige Betriebe haben bereits langjährige Erfahrung mit Arbeitskräften aus anderen Herkunftsländern, für andere stellt sich damit eine völlig neue Situation. Beiden gemein ist, dass nur selten die notwendigen betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind, um ein gutes Zusammenarbeiten auf Anhieb zu gewähren. Der Betriebsrat wie auch der Personalrat sind laut dem Betriebsverfassungsgesetz bzw den Personalvertretungsgesetzen mitverantwortlich für die Integration ausländischer Arbeitnehmer*innen.
Wir wollen euch mit diesem Seminar eine Hilfestellung geben, geeignete Maßnahmen im Betrieb oder der Dienstelle zu installieren und die Arbeitszufriedenheit damit auf allen Seiten zu erhöhen.
Folgende Kenntnisse werden vermittelt:
- Hintergrundinformationen zu Flucht und Asyl in Thüringen
- das Aufgabenspektrum des BR/PR innerhalb der gesetzlichen Vorgaben des BetrVG und des ThürPersVG (bzw. BPersVG)
- Grundsätze für das gemeinsame Handeln von Interessenvertretungen und Arbeitgeber
- Handlungsanforderungen/-Möglichkeiten für den BR-/PR
- Praktische Übungen zur interkulturellen Kompetenz
- was tun bei Sprachbarrieren?
- Außerbetriebliche Unterstützungsangebote
ReferentIn: Melanie Pohner
Teilnahme-Beitrag: max. 580,- Euro/Person (je nach TN-Zahl) zzgl. Ü/V ca. 395,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
Hotelkosten-Übernahmeerklärung
16.11.2020, 10:00 Uhr
Wahlvorstandsschulung zur Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl
16.11.2020, 10:00 Uhr | ver.di Konferenzraum Erfurt, Schillerstraße 44, 99096 Erfurt
In eurem Betrieb stehen die nächsten Betriebsratswahlen an oder ihr wählt zum ersten Mal einen Betriebsrat? Um eine ordnungsgemäße Wieder- und Neuwahl organisieren und durchführen zu können, bieten wir allen bestellten Wahlvorständen im Vorfeld der Wahlen entsprechende Schulungen an.
Im Zentrum stehen die rechtlichen Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Wahlvorschriften und Wahlordnung) und eine genaue Besprechung des Wahlablaufes sowie der geltenden Fristen. damit können Fehler und und hiermit verbundene Anfechtungen der Wahlen vermieden werden. Sinnvoll ist es, wenn der gesamte bestellte Wahlvorstand gemeinsam eine Schulung besucht und Unklarheiten diskutieren und beseitigen kann.
Themenschwerpunkte:
- Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstandes
- vereinfachtes oder normales Wahlverfahren?
- Aufgaben des Wahlvorstandes vor der Wahl
- Die Wahlhandlung
- Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
- Anfechtungsgründe und Nichtigkeit einer Wahl
- Wahlschutz
ReferentIn: Pierre Audehm
In Kooperation mit: ver.di FB Handel
Teilnahme-Beitrag: max. 220,- Euro/Person (je nach Anzahl der (TN), Inklusive Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
16. - 18.11.2020
Arbeitsrecht I - Begründung eines Arbeitsverhältnissen
16. - 18.11.2020 | Berghotel Oberhof, Dr.-Theodor-Neubauer-Str. 20, 98559 Oberhof
Arbeitsrecht I - Begründung eines Arbeitsverhältnissen
Die Arbeit in einer betrieblichen Interessenvertretung erfordert grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der Gesetze der Arbeitswelt und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie den Umgang damit, Im Seminar wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystem vermittelt und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt.
Weiterhin besprechen wir die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können. Bei allen inhaltlichen Punkten werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen dargestellt.
Thematische Schwerpunkte:
- Prinzip der Normenpyramide
- Unterschied zwischen individuellem und kollektiven Arbeitsrecht
- Arbeiten mit juristischen Regelungen und Normen
- Arbeitsvertrag und Arbeitnehmer*innenbegriff
- Das Bewerbungsverfahren
- Arbeitsvertragsklauseln
- Das Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Ruhen des Arbeitsverhältnisses
Mitbestimmungs- und Informationsrechte der Interessenvertretungen
- Grundsätze der Haftung der Arbeitnehmer*innen
ReferentIn: Tobias Baumann
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 580,- Euro/Person zggl. Ü/V ca. 400,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
Hotelkosten-Übernahmeerklärung
17.11.2020, 10:00 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht. Schwerpunkt: Kurzarbeit
17.11.2020, 10:00 Uhr | CARAT-Hotel, Hans-Grundig-Straße 40, 99099 Erfurt
Die Rechtsprechung im Arbeitsrecht und die damit verbundenen Rechtsgebiete sind einem ständigen Wandel unterworfen. Damit Interessenvertretungen im Betrieb oder der Dienststelle kompetent und vor allem rechtssicher agieren können, ist es wichtig, dass sie mit den aktuellen Gerichtsurteilen im Arbeitsrecht oder auch im Sozialrecht und im Betriebsverfassungsrecht bzw. Personalvertretungsrecht vertraut sind.
Im Seminar wollen wir uns einleitend mit der Arbeitsweise des Bundesarbeitsgerichts und dem Ablauf eines Verfahrens beschäftigen. Im weiteren Verlauf werden wir aktuelle Urteile, welche Relevanz für die Arbeit der Interessenvertretungen haben, besprechen. Schwerpunkt wird hier das Thema Kurzarbeit sein.
Themenschwerpunkte;
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Grundzüge des arbeitsrechtlichen Verfahrens
- Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht, insbesondere zum Thema Kurzarbeit
- Aktuelle Rechtsprechung in angrenzenden Rechtsgebieten
ReferentIn: RA Jan Brückmann
Teilnahme-Beitrag: max. 220,- Euro/Person (je nach Anzahl der TN), inklusive Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
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23. - 25.11.2020
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
23. - 25.11.2020 | CARAT-Hotel, Hans-Grundig-Straße 40, 99099 Erfurt
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Sind Arbeitnehmer*innen länger krank, so ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, um für die betroffenen Beschäftigten die Rückkehr in den Betrieb oder die Dienststelle entsprechend ihrer gesundheitlichen Voraussetzungen bestmöglich zu gestalten. Hierbei sind die betrieblichen Interessenvertretungen zu beteiligen. Oft herrscht bei den betroffenen Kolleg*innen Unsicherheit - nicht nur in Bezug auf den BEM-Prozess, sondern auch darüber, inwieweit sie den Arbeitsanforderungen (noch) gewachsen sind. Im Seminar wollen wir uns zum einen mit der formalen Durchführung des BEM beschäftigen, zum anderen aber auch damit, wie die Interessenvertretungen sensibel im BEM-Prozess begleiten und unterstützen können.
Thematische Schwerpunkte:
- Rechtliche Grundlagen und Ziele des BEM
- Rolle des BEM im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
- Die einzelnen Schritte im BEM-Prozess
- Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretungen
- Unterschied: Krankenrückkehrgespräch und BEM-Gespräch
- Wichtiges zum Datenschutz
- Kommunikation im BEM ? schwierige Gesprächssituationen sensibel gestalten
ReferentIn: Karin Heming
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 580,- Euro/Person zggl. Ü/V ca. 420,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
Hotelkosten-Übernahmeerklärung
02.12.2020
SBVL 4 - Langzeiterkrankt - was nun?
02.12.2020 | Airport Hotel, Binderslebener Landstr. 100, 99092 Erfurt
Langzeiterkrankt - was nun?
Eine Langzeiterkrankung kann jede/n treffen und bringt privat wie beruflich Einschnitte mit sich. Neben den Belastungen durch die Erkrankung, stehen fast alle Arbeitnehmer*innen vor der Frage, wie es nach der Erkrankung beruflich weitergehen soll und ob nicht sogar der Verlust der Arbeitsstelle droht.
Wir laden euch recht herzlich zur Schulung für die Vertrauenspersonen der behinderten Menschen, deren Stellvertreter*innen sowie Betriebs- und Personalräte am 02. Dezember 2020 nach Erfurt ein. Die Tagesschulung vermittelt aktuelles Grundwissen, welches für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung sowie für Betriebs- und Personalräte notwendig ist.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Langzeiterkrankung ? Was heißt das?
3. Urlaubsansprüche
4. Ausgesteuert ? was nun?
5. Die stufenweise Wiedereingliederung
6. Aktuelle Rechtsprechung
7. Sonstiges
ReferentIn: Igor Scholz
Teilnahme-Beitrag: je nach TN-Zahl max. 220,- Euro/Person inkl. Verpflegung
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6
Anmeldeformular für Betriebsrats-Seminare
11.12.2020
Aktuelle Rechtsprechung ONLINE - Schwerpunkt Kurzarbeit
11.12.2020 | Internet, Internet
Die Rechtsprechung im Arbeitsrecht und die damit verbundenen Rechtsgebiete sind einem ständigen Wandel unterworfen. Damit Interessenvertretungen im Betrieb oder der Dienststelle kompetent und vor allem rechtssicher agieren können, ist es wichtig, dass sie mit den aktuellen Gerichtsurteilen im Arbeitsrecht oder auch im Sozialrecht und im Betriebsverfassungsrecht bzw. Personalvertretungsrecht vertraut sind.
Im Seminar wollen wir uns einleitend mit der Arbeitsweise des Bundesarbeitsgerichts und dem Ablauf eines Verfahrens beschäftigen. Im weiteren Verlauf werden wir aktuelle Urteile, welche Relevanz für die Arbeit der Interessenvertretungen haben, besprechen. Schwerpunkt wird hier das Thema Kurzarbeit sein.
Themenschwerpunkte;
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Grundzüge des arbeitsrechtlichen Verfahrens
- Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht, insbesondere zum Thema Kurzarbeit
- Aktuelle Rechtsprechung in angrenzenden Rechtsgebieten
Das Seminar findet via BigBlueButton in Verbindung mit ColloCall statt. Die geltenden Datenschutzbestimmungen findet ihr unter: https://collocall.de/datenschutz-html./
ReferentIn: Jan Brückmann
Teilnahme-Beitrag: 59,- Euro/Person
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen nach §37.6