In der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit entscheiden – neben den hauptberuflichen Richter*innen – jeweils ehrenamtliche berufene Richter*innen mit. Diese Mitentscheidung ist keinesfalls symbolisch, sondern stellt eine wichtige Säule des bundesdeutschen Rechtssystems dar.
Die ehrenamtlichen Richter*innen bei den Arbeitsgerichten werden jeweils von den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden vorgeschlagen. Auch im Fall der ehrenamtlichen Richter*innen bei den Sozialgerichten haben die Gewerkschaften neben anderen Verbänden ein Vorschlagsrecht.
Damit die von Seiten der Gewerkschaften vorgeschlagenen ehrenamtlichen Richter*innen die Beschäftigtenperspektive bei Gericht auch kompetent vertreten können, sind ein fundierter und aktueller Wissensstand über die komplexe Rechtslage sowie die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches unerlässlich. Es bedarf daher regelmäßiger Schulungen. In Kooperation mit dem DGB richtet das DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. daher jährlich mehrere Schulungen für ehrenamtliche Arbeits- und Sozialrichter*innen aus.
Für nähere Informationen zu den Schulungsangeboten kontaktieren Sie uns gerne.