Für viele Kolleg*innen ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Dies liegt unter anderem daran, dass es eine Arbeitgeberaufgabe ist. Doch gerade das Beschwerdeverfahren nach § 13 AGG bietet unzählige Möglichkeiten zur Mitbestimmung und Gestaltung durch die betriebliche Interessenvertretung. Wir haben uns daher entschieden ein Schaublatt zu veröffentlichen, welches den Ablauf eines Beschwerdeverfahrens vereinfacht darstellt. Für eine tiefergehende Beleuchtung des Themas empfehlen wir die Broschüre „Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren nach § 13 AGG“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Solltet ihr Fragen haben könnt ihr euch gerne auch an das Projekt Connect wenden.
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Deutsch Connect – Vielfalt durch Teilhabe
Anne Willecke
Bildungsreferentin