Teilnahmebedingungen an Seminaren des DGB-Bildungswerks Thüringen e.V. für Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen und ihre Stellvertreter*innen
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Betriebs- und Personalratsmitglieder sowie Vertrauenspersonen für schwerbehinderter Menschen und ihre Stellvertreter*innen.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme von Betriebs- und Personalratsmitgliedern ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats/Personalrats über die Teilnahme sowie die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber (§ 37.6 i. V. m. §40.1 BetrVG, § 46.1 ThürPersVG, § 46.6 BPersVG). Die Freistellung der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen und ihrer Stell-vertreter*innen erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX in Verbindung mit § 179 Abs. 8 SGB IX. Der Arbeitgeber muss rechtzeitig informiert werden.
3. Seminaranmeldung
Anmeldeschluss für alle ausgeschriebenen Seminare ist mindestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Anmeldungen werden schriftlich an das DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. gerichtet und sind nach Seminarbestätigung verbindlich. Anmeldungen für Kooperationsveranstaltungen mit Einzelgewerkschaften werden auch von diesen entgegengenommen.
4. Kostenübernahme
Der Arbeitgeber oder die Dienststelle haben auf Grundlage des Entsendungsbeschlusses alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Kosten (Seminar-, Hotel- und Verpflegungskosten sowie individuelle Reisekosten) zu tragen.
Die Seminargebühren (Kosten für Referent*innen, Materialien und Literatur sowie Technik und Verwaltung) durch das DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. in Rechnung gestellt. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass das DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. die anfallenden Kosten direkt beim Arbeitgeber geltend macht. Bei mehrtägigen Seminaren erfolgt die Abrechnung der Kosten für Verpflegung und Übernachtung direkt mit dem Tagungshaus gegen eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers (bei Anreise im Hotel vorlegen).
4. Stornierung
Sollte aus persönlichen Gründen eine Teilnahme trotz Anmeldung nicht mehr möglich sein, bitten wir um sofortige Benachrichtigung. Erfolgt der Rücktritt weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, werden Ausfallkosten in Höhe von 50,- EUR für ein-
oder zweitägige und 100,- Euro für Seminare berechnet, die länger als zwei Tage dauern. Erfolgt ein Rücktritt weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, so muss der/die Teilnehmer*in einen Ersatz stellen, anderenfalls werden die anfallenden Seminarkosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung, welche vom Tagungshaus in Rechnung gestellt werden, sind ebenfalls zu erstatten. Werden dem DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten.
Das DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. behält sich vor, Veranstaltungen infolge zu geringer Anmeldezahlen sowie infolge unvorhersehbarer Ereignisse kurzfristig abzusagen.
5. Programmänderung
Die im Bildungsprogramm genannten Termine und Seminarorte können ggf. noch geändert werden. Im Bedarfsfall ist das DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. berechtigt, vorgesehene ReferentInnen durch gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
6. Datenschutz
Es werden personenbezogene Daten erhoben, die Voraussetzung für das Zustandekommen eines Teilnahmevertrages sind. Diese Daten werden automatisiert gemäß Art. 6.1b EU-DS-GVO innerhalb des DGB-Bildungswerk Thüringen e.V: verarbeitet. Eine Weitergabe an Empfänger außerhalb des DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. ist nur bei Erforderlichkeit für die Planung und Durchführung der Veranstaltung zulässig.
7. Haftungsausschluss
Während der Seminarzeiten sind die Teilnehmer*innen über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Aus der Anwendung von erworbenem Fachwissen können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. geltend gemacht werden. Der Veranstalter haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Sachen der Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit der Durchführung des Seminars. Das DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt sowie sonstige, von ihm nicht zu vertretende Vorkommnisse oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Störungen zurückzuführen sind.
8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Erfurt.