Sind Arbeitnehmer*innen länger krank, so ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, um für die betroffenen Beschäftigten die Rückkehr in den Betrieb oder die Dienststelle entsprechend ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten bestmöglich zu gestalten. Hierbei sind die betrieblichen Interessenvertretungen zu beteiligen. Oft herrscht bei den betroffeneren Kolleg*innen Unsicherheit – nicht nur in Bezug auf den BEM-Prozess, sondern auch darüber, inwieweit sie den Arbeitsanforderungen (noch) gewachsen sind. Im Seminar wollen wir uns zum einen mit der formale Durchführung des BEM beschäftigen, zum anderen aber auch damit, wie die Interessenvertretungen sensibel den BEM-Prozess begleiten und unterstützen könne.
Thematische Schwerpunkte:
- Rechtliche Grundlagen und Ziele des BEM
- Die Rolle des BEM im betrieblichen Gesundheitsmanagement
- Die einzelnen Schritte im BEM-Prozess
- Rolle und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen
- Unterschied: Krankenrückkehrgespräch und BEM
- Wichtiges zum Dateschutz
- Kommunikation im BEM – schwierige Gesprächssituationen sensibel gestalten