Gehört ein Betrieb einem Unternehmen oder gar Konzern an, so haben die Jugend- und Auszubildendenvertretungen, analog den Betriebsräten im Unternehmen oder Konzern, eine Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) bzw. Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung (KJAV) zu bilden, sofern es im Unternehmen mindestens zwei örtliche JAVen gibt. In diesem Seminar wollen wir zum einen kurz umreißen, wie eine GJAV aufgebaut ist und welche Rechte und Pflichten sie hat. Das Hauptaugenmerk soll jedoch auf der Zusammenarbeit zwischen der GJAV und den örtlichen JAVen liegen. Welche Rangfolgen gibt es? Welches Gremium hat welche Rechte und Befugnisse? Wie kann die Zusammenarbeit beider Gremien so gestaltet werden, sie größtmögliche Wirkkraft gegenüber dem Arbeitgeber bei der Durchsetzung der Interessen der Jugendlichen und/oder Auszubildenden im Betrieb hat.
Thematische Schwerpunkte:
- Aufbau und Struktur einer GJAV
- Rechte und Pflichten einer GJAV
- Welche Rolle spielt die JAV
- Informationsfluss und Zusammenarbeit beider Gremien
- Aufgaben und Möglichkeiten der GJAV
- Mitgestaltung der Ausbildung