Do.. 05. Mai 2022 | 09:30 - ca. 17:00 Uhr
Airport-Hotel Erfurt, Binderslebener Landstraße 100, 99092 Erfurt
Anmeldung notwendig
Der Arbeitsschutzausschuss ist das zentrale Gremium im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Schwerbehindertenvertretungen haben das Recht regelmäßig beratend an den Sitzungen teilzunehmen und die Umsetzung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die (schwer-)behinderten Menschen als besondere Zielgruppe sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der Tagesordnung wollen wir uns u. a. konkret mit folgenden Fragen beschäftigen: Welche Möglichkeiten ergeben sich für die SBV aus § 178 Abs. 1 Ziffer 2 SGB IX? Welche Rolle spielt bei der Wahrnehmung der Pflichten § 167 Abs. 1 SGB IX? Welche Anforderungen ergeben sich daraus für den Arbeitgeber?
Thematische Schwerpunkte:
- Bildung und Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses (§ 11 ASiG)
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates (§ 80 Abs. 1 Ziffer 9 BetrVG) und der Schwerbehindertenvertretung (§ 178 Abs. 1 Ziffer 2 SGB IX)
- Allgemeine Anforderungen an menschengerechte Arbeitsgestaltung
- Aufgaben des Betriebsarztes (BA) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)