Wie viel Migration ist zu viel oder zu wenig?
Diese Frage kann man aus unterschiedlichen Perspektiven beantworten: In der öffentlichen Debatte spielt in der Regel die der aufnehmenden Gesellschaft die zentrale Rolle: Wie viel Migration hält Deutschland aus? Wie viel braucht es? Und wer soll kommen (dürfen)? Aber wie sieht die Antwort aus einem anderen Blickwinkel aus?
Migration ist nicht gleich Migration. Menschen verlassen komplett, mehr oder weniger oder gar nicht freiwillig ihren Ursprungsort. Bei freiwilliger Migration kann man vielleicht darüber streiten, wie viele Menschen hin und her ziehen dürfen. Bei erzwungener Migration aufgrund von Krieg, Umweltkatastrophen, menschenunwürdigen Lebensbedingungen o.ä. ist jede Person eine zu viel, aber die Anzahl lässt sich ohne Beseitigung der Fluchtursachen nicht mit einer Obergrenze reduzieren: Alle diese Menschen in Not brauchen einen Zufluchtsort zum Überleben. Anhaltende weltweite Ungerechtigkeiten führen dazu, dass immer mehr Menschen gezwungen sind, ihren Lebensort zu verlassen. Hier zu helfen sind Staaten völkerrechtlich verpflichtet. Dabei sollte im Idealfall kein Land überfordert werden, in der Realität sind es die Hauptaufnahmeländer erzwungener Migration aber längst. Hierzu zählen Länder wie Sudan und Syrien (Binnenvertriebene) oder auch Iran oder Kolumbien (grenzüberschreitende Flucht), die weit mehr Menschen in Not aufnehmen als zum Beispiel Deutschland.1UNO Flüchtlingshilfe – Zahlen
Für einen tieferen Einblick in die Themen Migration und Asyl
Grundlegende Informationen
Medien Dienst Integration
Asyl.net
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
UNHCR
Argumentationshilfen
Pro Asyl – Argumente gegen Rechts
Pro Asyl – Fakten Zahlen Argumente
Hein De Haas: „Migration. 22 populäre Mythen und was wirklich hinter ihnen steckt„, Fischer 2023
Gewerkschaftliche Position
Deutscher Gewerkschaftsbund – Grundlagenpapier Flucht und Asyl
„Nachgedacht“: eine Reihe zu Migration und Flucht im Rahmen des Projekts „Du und Ich statt Die und Wir!“, finanziert aus Mitteln des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zur Förderung von Integrationsmaßnahmen nach § 14 Abs. 5 ThürEBG. Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der Herausgeber die Verantwortung.