Das Ziel einer Ausbildung
Eine Ausbildung soll dir die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die du in dem Ausbildungsberuf benötigst. Du sollst nicht nur als Arbeitskraft tätig sein, sondern lernen verantwortungsbewusst und kompetent in deinem Beruf zu handeln.
Ausbildungsrahmenplan und Ausbildungsvertrag
Im Ausbildungsrahmenplan sind die Inhalte festgelegt, die du in jedem Ausbildungsjahr lernen sollst. Dein Ausbilder hat das Recht, dir Anweisungen zu geben, die diesem Plan entsprechen. Du musst keine Aufgaben machen, die nicht zur Ausbildung gehören.
In deinem Ausbildungsvertrag sollten folgende Punkte stehen:
- Was du lernen wirst und wie lange es dauert
- Wo du arbeiten wirst und wer dein*e Ausbilder*in ist
- Wann du arbeiten musst
- Wie viel Geld du bekommst
- wichtige Dinge wie Urlaub und Kündigung
- der Hinweis auf einen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen, wenn es sie gibt.
Gehalt während der Ausbildung
Für Ausbildungen, die 2024 beginnen, beträgt im ersten Ausbildungsjahr die gesetzliche Mindestvergütung 649 Euro brutto pro Monat. Wenn im Unternehmen ein Tarifvertrag gilt, ist dein Gehalt darin festgelegt und oft höher.
Übrigens darf niemand von dir Geld verlangen, weil er dir einen Ausbildungsplatz besorgt hat. Das ist in Deutschland verboten.
Überstunden in der Ausbildung
Als volljährige Person (ab 18 Jahren) darfst du unter bestimmten Umständen Überstunden machen. Dies ist nur erlaubt, wenn es dem Lernziel deiner Ausbildung dient. Die zusätzlichen Stunden müssen innerhalb der nächsten Wochen ausgeglichen werden. Dein*e Ausbilder*in muss auch dann stets für dich erreichbar und betreuend tätig sein.
Das Berichtsheft
Während deiner Ausbildung musst du ein Berichtsheft führen, in dem du festhältst, was du gelernt hast. Dein Ausbilder prüft und unterschreibt es. Das Berichtsheft ist nicht nur ein Nachweis deines Lernfortschritts, sondern auch ein Dokument, um gegebenenfalls nachzuweisen, dass du bestimmte Inhalte nicht gelernt hast. Es ist wichtig, dass du es regelmäßig ausfüllst. Die Führung des Berichtshefts ist Teil deiner Arbeitszeit. Dein*e Ausbilder*in darf dich nicht dazu zwingen, es in deiner Freizeit zu führen.
Abbruch der Ausbildung und Aufenthalt
Ist dein Aufenthalt an die Ausbildung gebunden, musst du aufpassen, dass du bei Abbruch der Ausbildung keine Probleme bekommst. Aber ein Abbruch bedeutet nicht, dass du sofort Deutschland verlassen musst. Es gibt sehr oft die Möglichkeit, einen neuen Aufenthalt zu bekommen; beispielsweise um eine neue Ausbildungsstelle zu suchen.
Kündigung in der Ausbildung
Nach der Probezeit kann dir nur „außerordentlich“ gekündigt werden, wenn du dich schwerwiegend falsch verhalten hast. Wenn du denkst, dass du zu Unrecht gekündigt wurdest, hast du das Recht, dich dagegen zu wehren. Suche dir bei Bedarf Rat und Hilfe; beispielsweise beim Betriebsrat, der Jugend- und Ausbildungsvertretung, eine*r Lehrer*in des Vertrauens oder bei der zuständigen Kammer oder Gewerkschaft.
Hast du Fragen oder Probleme mit deinem Ausbildungsbetrieb?
Wir sind für dich da! Kostenlos und vertraulich.