Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Zalando hat Verhandlungen mit deinen Kolleg*innen aus der Tarifkommission von ver.di verweigert. Deshalb ruft die Gewerkschaft ver.di heute zum ersten Streik bei Zalando in Erfurt auf. Wenn eine Gewerkschaft zum Streik aufruft hat jeder Arbeitnehmer*in das Recht zu streiken, das heißt die Arbeit bei Zalando zu verweigern. Das erlaubt in Deutschland das Grundgesetz in Artikel 9 Absatz 3. Lasst uns gemeinsam für faire Löhne und Gehälter bei Zalando kämpfen!
Was sind Gewerkschaften?
Gewerkschaften sind die in ihr organisierten Beschäftigten. In Deutschland hat jede*r Beschäftigte das Recht, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein.
Wer darf streiken?
Nur Gewerkschaften dürfen in Deutschland zum Streik aufrufen. Ruft eine Gewerkschaft zum Streik auf, dürfen aber alle Kolleg*innen (auch Auszubildende) der aufgerufenen Betriebe an einem Streik im Rahmen von Tarifverhandlungen teilnehmen. Euer Arbeitgeber darf euch wegen der Beteiligung an einem Streik nicht abmahnen oder kündigen. Auch darf er euch nicht an der Beteiligung am Streik hindern. Ihr müsst keine Überstunden nehmen oder euch abmelden.
Was ist mit den Leiharbeitnehmer/innen?
Leiharbeitnehmer/innen, für die die Tarifverträge der Leiharbeit gelten, dürfen in bestreikten Betrieben nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber kann sie an diesem Tag in einem anderen Betrieb einsetzen oder bezahlt freistellen. Gegen einen Zeitabzug von Stundenguthaben sollten sich Leiharbeitnehmer/innen wehren, z.B. mit Hilfe ihrer Gewerkschaft ver.di.
Was bringt mir eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft beim Streik?
Für die Dauer des Streiks bekommt ihr keinen Lohn. Mitglieder der zum Streik aufrufenden Gewerkschaft können aber Streikunterstützung erhalten. Diese soll deinen Lohnausfall teilweise ausgleichen – egal ob du Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt oder Auszubildende*r bist. Wie viel die Streikunterstützung genau beträgt, kann dir der Vertreter oder die Vertreterin deiner Gewerkschaft sagen. Außerdem hast du einen Anspruch auf Rechtsschutz, wenn dein Arbeitgeber – zum Beispiel infolge eines Streikes – eine Abmahnung oder Kündigung gegen dich ausspricht. Das kommt aber sehr selten vor.
Kann ich noch während des Streiks beitreten und Streikunterstützung (Streikgeld) erhalten?
Ja! Du kannst noch am selben Tag Gewerkschaftsmitglied werden und Streikgeld erhalten. Wende dich an die Streikleitung oder deine Tarifkommission.
Steht im Tarifvertag wirklich, dass zukünftig jeden Samstag gearbeitet werden muss?
Nein! Die Schichtplangestaltung bleibt weiter Sache des Betriebsrates. In diese Rechte greift der Tarifvertrag nicht ein.
Für weitere Fragen zu Streiks und Gewerkschaftsmitgliedschaft wendet euch an eure Tarifkommission, die ver.di-Aktiven oder euren Gewerkschaftssekretär:
Matthias Adorf | matthias.adorf@verdi.de | 0151 – 466 872 73
Verantwortlich: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Fachbereich Handel, Torsten Furgol, Karl-Liebknecht-Str. 30, 04107 Leipzig